Sie haben eine Finca auf Mallorca gekauft und ein Testament in Deutschland. Reicht das? Formal gesehen ist das möglich — aber praktisch bedeutet ein deutsches Testament für eine spanische Immobilie erheblichen Aufwand für Ihre Erben. Ein spanisches Testament, das nur die Immobilien in Spanien regelt, kostet wenig, wird beim Notartermin in einer Stunde erledigt, und erspart Ihren Nachkommen im Ernstfall Monate von Bürokratie. Hier ist, warum das so wichtig ist.
Was passiert ohne spanisches Testament
Wenn ein Eigentümer stirbt, der in Spanien eine Immobilie besitzt aber kein spanisches Testament hinterlassen hat, müssen die Erben zunächst das ausländische Testament ins Spanische übersetzen lassen — von einem vereidigten Übersetzer. Dann muss es mit der Haager Apostille versehen werden. Dann muss es beim spanischen Notariat anerkannt werden. Dann beginnt das eigentliche Erbverfahren in Spanien — mit Fristen, Steuern und einer Bürokratie, die auf Spanisch läuft.
Dieser Prozess ist nicht unmöglich — aber er dauert länger, kostet mehr, und belastet Erben in einer ohnehin schwierigen Zeit erheblich mehr als nötig. Mit einem spanischen Testament, das die spanischen Immobilien explizit regelt und beim spanischen Notariatsregister eingetragen ist, entfällt ein Großteil dieses Aufwands. Die Erben können das Erbe in Spanien schneller und direkter abwickeln.
Das Europäische Nachlasszeugnis und die EU-Erbrechtsverordnung
Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Sie ermöglicht es, in einem Testament festzulegen, dass das Erbrecht des Landes angewendet werden soll, dessen Staatsangehöriger man ist — also deutsches Erbrecht, auch für die spanische Immobilie. Ohne diese Wahl gilt in der Regel das Erbrecht des Landes, in dem man zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
Das klingt nach einer einfachen Lösung — aber die praktische Umsetzung ist komplexer. Ein spanischer Notar, der ein Erbe mit deutschem Testament und Erbschein abwickeln muss, braucht mehr Zeit und mehr Dokumentation als bei einem klaren spanischen Testament. Und Zeit bedeutet bei Erbschaften mit Steuerfristen bares Geld: In Spanien gibt es Fristen für die Erbschaftssteuer, die eingehalten werden müssen — unabhängig davon, wie lange die bürokratische Abwicklung dauert.
Was ein spanisches Testament kostet und wie es gemacht wird
Ein spanisches Testament ist keine große Hürde. Es wird vor einem spanischen Notar beurkundet — entweder während eines Aufenthalts auf Mallorca oder, wenn man einen vereidigten Übersetzer dabei hat, auch als Nicht-Spanisch-Sprecher. Die Kosten sind gering: Notargebühren und Übersetzungskosten zusammen bewegen sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Das Dokument wird beim zentralen spanischen Testamentsregister in Madrid eingetragen, sodass es im Erbfall schnell auffindbar ist.
Inhaltlich regelt das spanische Testament nur die spanischen Vermögenswerte — die Finca und ggf. ein spanisches Bankkonto. Es ersetzt nicht das deutsche Testament, sondern ergänzt es. Beide Dokumente müssen aufeinander abgestimmt sein, damit sie sich nicht widersprechen. Das klärt ein Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt.
Wer erbt was: Pflichtteile in Spanien
Spanisches Erbrecht kennt, ähnlich wie deutsches Erbrecht, Pflichtteile für bestimmte Angehörige — insbesondere Kinder. Wer in seinem spanischen Testament Vermögenswerte so verteilen will, dass diese Pflichtteile nicht berücksichtigt werden, läuft Gefahr, dass das Testament angefochten wird. Ein Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt, kann das Testament so gestalten, dass es sowohl den eigenen Wünschen entspricht als auch rechtlich haltbar ist.
Ein weiterer Aspekt: Wenn beide Ehepartner Miteigentümer der Finca sind, sollte jeder von beiden ein eigenes spanisches Testament haben. Im Erbfall — auch wenn nur einer der Partner stirbt — wird die Hälfte der Finca vererbt. Ohne Testament passiert das nach gesetzlicher Erbfolge, die nicht immer dem entspricht, was sich die Beteiligten gewünscht hätten.
Wann ist der richtige Moment?
Der beste Zeitpunkt für ein spanisches Testament ist so bald wie möglich nach dem Erwerb der Immobilie. Viele unserer Kunden erledigen es beim selben Mallorca-Aufenthalt wie den Notartermin — ein zusätzlicher Termin beim Notar, eine Stunde, fertig. Wer das aufschiebt, denkt meistens: “Das mache ich beim nächsten Besuch.” Und beim nächsten Besuch gibt es wieder andere Prioritäten.
Das Testament ist kein morbides Dokument — es ist ein Akt der Fürsorge für die Menschen, die man hinterlässt. Die Bürokratie des Erbfalls ist für Hinterbliebene ohnehin belastend. Unnötige Komplikationen durch fehlendes Testament sind vermeidbar. Das sollte Motivation genug sein.
Sie haben eine Finca gekauft und wollen wissen, wie Sie ein spanisches Testament am besten und schnellsten aufsetzen können? Schreib uns — wir können sich mit einem zweisprachigen Anwalt verbinden, der das routinemäßig begleitet.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.