Was war der Golden Visa in Spanien?
Der spanische Golden Visa — offiziell Visado de Inversor oder Visado por Inversión — war ein Aufenthaltsvisum, das Nicht-EU-Bürgern ermöglichte, durch eine Immobilieninvestition ab 500.000 Euro eine spanische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Für Käufer aus Deutschland ist dieses Programm nicht relevant, weil EU-Bürger das Recht haben, sich ohnehin in Spanien niederzulassen — ohne Investitionsschwelle. Wer aus der Schweiz, aus Großbritannien (nach dem Brexit) oder aus anderen Nicht-EU-Ländern kauft, schaute dagegen genau auf dieses Programm.
Und hier ist das Wichtige: Das spanische Golden-Visa-Programm für Immobilieninvestitionen wurde Anfang 2025 abgeschafft. Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt und glaubt, durch den Kauf einer Immobilie auf Mallorca ein Aufenthaltsrecht zu erwerben, muss sich über aktuelle Alternativen informieren — denn die einfachste Variante gibt es so nicht mehr.
Warum wurde das Programm abgeschafft?
Die spanische Regierung begründete die Abschaffung mit dem angespannten Wohnungsmarkt — insbesondere auf den Balearen und in Küstenstädten. Die Kritik: Das Golden-Visa-Programm habe Immobilienpreise in bestimmten Zonen künstlich angetrieben, ohne dass die Käufer tatsächlich zur Gemeinschaft beitrugen. Ob das die alleinige Ursache für Preissteigerungen war, ist strittig — aber politisch war die Entscheidung klar.
Für den Immobilienmarkt im Südosten Mallorcas war das Golden-Visa-Segment ohnehin nie dominant. Die meisten Käufer in unserer Zone sind EU-Bürger — vor allem Deutsche, Österreicher und Schweizer. Schweizer sind als Nicht-EU-Bürger potenziell betroffen.
Was gilt für Schweizer Käufer auf Mallorca?
Das ist die relevanteste Frage für unsere Praxis, weil wir tatsächlich Kunden aus der Schweiz haben. Als Nicht-EU-Bürger haben Schweizer kein automatisches Recht, sich dauerhaft in Spanien niederzulassen. Mit dem Wegfall des Golden Visa entfällt die einfachste Investitionsroute.
Alternativen, die geprüft werden können: die Residencia No Lucrativa — ein Aufenthaltsrecht ohne Erwerbstätigkeit, das ausreichende Eigenmittel und Krankenversicherung voraussetzt. Das setzt keine Mindestinvestition voraus, aber nachweisbares Einkommen oder Vermögen. Wer aus der Schweiz kommt und dauerhaft auf Mallorca leben will, braucht in jedem Fall einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht — keine Agentur und kein Gestor.
Was ändert sich für EU-Käufer (Deutsche, Österreicher)?
Nichts. EU-Bürger haben das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, kann auf Mallorca kaufen und leben — ohne Visum, ohne Investitionsschwelle, ohne Aufenthaltsantrag. Die einzige Voraussetzung für eine langfristige Residenz ist, wie beschrieben, die Anmeldung im Einwohnerregister und ggf. der Nachweis von ausreichenden Mitteln, wenn man nicht erwerbstätig ist.
Das Empadronamiento und das Zertifikat der EU-Bürgerregistrierung sind die relevanten Schritte — nicht ein Visum.
Was gilt für britische Käufer nach dem Brexit?
Briten sind seit dem Brexit Nicht-EU-Bürger. Sie können auf Mallorca kaufen — das Eigentumsrecht ist nicht an EU-Bürgerschaft gebunden. Aber für einen dauerhaften Aufenthalt brauchen sie eine entsprechende Genehmigung. Das Residencia No Lucrativa ist eine Option. Was der Wegfall des Golden Visa für britische Käufer bedeutet, hängt von ihrer individuellen Situation ab — auch hier: Anwalt mit Ausländerrecht-Spezialisierung.
Unser Praxisblick
Das Golden Visa war in unserer Zone nie das zentrale Kaufmotiv — unsere Kunden kaufen, weil sie hier leben wollen, nicht wegen eines Visums. Aber das Thema taucht regelmäßig in Gesprächen mit Interessenten aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern auf. Die ehrliche Antwort: Die Situation hat sich geändert, und wer nicht EU-Bürger ist und dauerhaft auf Mallorca leben will, muss das sorgfältig planen — mit dem richtigen Rechtsberater.
Du kommst aus einem Nicht-EU-Land und planst einen Kauf auf Mallorca? Schreib uns — wir können den Kontakt zu Anwälten herstellen, die sich auf Ausländerrecht spezialisiert haben und aktuelle Optionen kennen.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.