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Muss ich nach Mallorca reisen, um den Reservierungsvertrag zu unterschreiben?

Muss ich nach Mallorca reisen, um den Reservierungsvertrag zu unterschreiben?

Kurze Antwort: Nein, du musst nicht persönlich nach Mallorca reisen, um den Reservierungsvertrag zu unterschreiben. Es gibt rechtlich saubere Wege, das aus Deutschland zu erledigen — aber es gibt dabei ein paar Dinge zu beachten, die du kennen solltest, bevor du loslegst.

Die Frage kommt regelmäßig: Eine Finca gefällt wirklich gut, der nächste Urlaub ist erst in zwei Monaten — und in der Zwischenzeit soll das Objekt natürlich nicht an jemand anderen gehen. Was tun?

Was ist überhaupt ein Reservierungsvertrag?

Bevor wir zur Frage kommen, ob du reisen musst: kurz zur Einordnung. Auf Mallorca gibt es beim Kaufprozess in der Regel zwei Stufen vor der eigentlichen Escritura (der notariellen Kaufurkunde): die Reserva und danach die Arras.

Die Reserva ist ein erster, meist relativ kurzer Vorvertrag, mit dem du eine Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum aus dem Markt nimmst und eine erste Anzahlung leistest. Sie ist rechtlich weniger komplex als der Arras-Vertrag, aber trotzdem bindend. Normalerweise beträgt die Reservasumme einige tausend bis zehntausend Euro — je nach Objekt und Vereinbarung.

Muss ich für die Reserva nach Mallorca?

Nein. Die Reserva wird in den allermeisten Fällen außerhalb des Notars unterzeichnet — also nicht notariell beurkundet. Sie ist ein privatrechtlicher Vertrag, der per E-Mail, per Post oder über digitale Unterschriftenlösungen abgewickelt werden kann.

Was du brauchst: deine NIE (spanische Steuernummer) und ein Bankkonto, von dem die Reservasumme überwiesen werden kann. Die Überweisung von Deutschland nach Spanien funktioniert problemlos — SEPA, kein exotischer Vorgang.

Was du nicht brauchst: einen Notartermin, einen Übersetzer oder eine persönliche Anwesenheit vor Ort.

Und der Arras-Vertrag — auch aus der Ferne?

Auch den Arras-Vertrag kann dein Anwalt für dich vorbereiten und du kannst ihn aus Deutschland unterzeichnen — per digitaler Signatur oder per physischer Unterschrift mit Scan. Der Arras-Vertrag ist ebenfalls privatrechtlich und benötigt keine notarielle Beurkundung.

Wichtig: Ab diesem Punkt geht es um erhebliche Summen — üblicherweise rund 10 % des Kaufpreises. Das ist genau der Moment, in dem du unbedingt einen eigenen Anwalt auf Mallorca haben solltest, der den Vertrag vor deiner Unterschrift geprüft hat. Nicht den Anwalt des Verkäufers, nicht den der Agentur — deinen eigenen.

Was ist mit der Schlussurkunde (Escritura)?

Die eigentliche Escritura, also die notarielle Kaufurkunde, muss in Spanien beim Notar unterzeichnet werden. Das geht aber auch mit einer Vollmacht (poder notarial): Du erteilst deinem Anwalt auf Mallorca eine notariell beglaubigte Vollmacht — entweder beim spanischen Konsulat in Deutschland oder bei einem deutschen Notar mit Apostille — und er unterschreibt in deinem Namen.

Kurz gesagt: Es ist möglich, eine Immobilie auf Mallorca komplett zu kaufen, ohne jemals persönlich beim Notar zu erscheinen. In der Praxis wollen die meisten Käufer aber beim Notartermin dabei sein — schon aus dem einfachen Grund, dass an diesem Tag die Schlüssel übergeben werden.

Was wir in der Praxis sehen

Viele unserer Kunden aus Deutschland sichern sich ein Objekt per Reserva aus der Ferne — weil der Markt im Südosten Mallorcas nicht auf Unentschlossene wartet. Ein ernsthaftes Angebot mit Reserva-Überweisung ist das Signal, das einen Verkäufer zum Warten bringt. Danach reisen sie für die Arras oder den Notartermin an.

Was nicht funktioniert: ohne NIE reservieren wollen. Die NIE ist die absolute Grundvoraussetzung — und die solltest du dir so früh wie möglich besorgen, idealerweise bevor du überhaupt aktiv nach Objekten schaust. Beim spanischen Konsulat in Deutschland geht das, dauert aber seine Zeit.

Fragen zum Ablauf, zur NIE oder zur Reserva auf Mallorca? Schreib uns — wir erklären gern, wie das in der Praxis läuft, ohne dass du gleich einen Flug buchen musst.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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