Wenn eine Finca auf Mallorca vererbt oder verschenkt wird, entstehen steuerliche Pflichten, die viele Familien überraschend treffen. Das spanische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen — und auf den Balearen gelten zudem regionale Besonderheiten, die die Steuerlast erheblich beeinflussen können. Hier ist, was man grundsätzlich wissen muss.
Wer zahlt wann Erbschaftssteuer in Spanien
In Spanien zahlt der Empfänger der Erbschaft — also der Erbe — die Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones). Das gilt für alle in Spanien belegenen Immobilien, unabhängig davon, ob Erbe oder Erblasser in Spanien oder Deutschland wohnen. Die Finca liegt in Spanien — also besteuert Spanien. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt, dass diese Steuer in der Regel nicht noch einmal in Deutschland erhoben wird.
Wann ist die Steuer fällig? In Spanien gibt es eine Frist von sechs Monaten ab dem Todesdatum, um die Erbschaftssteuer zu erklären und zu bezahlen. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere sechs Monate verlängert werden — aber nur wenn ein Antrag gestellt wird, bevor die erste Frist abläuft. Wer die Frist versäumt, zahlt Zuschläge und Zinsen.
Die Balearen und ihre regionalen Regelungen
Spanien hat die Erbschaftssteuer auf die autonomen Gemeinschaften übertragen, die erhebliche Spielräume bei Freibeträgen und Tarifen haben. Die Balearen haben in der Vergangenheit deutliche Erleichterungen für direkte Verwandte eingeführt — Kinder, Ehepartner, Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Freibeträge für diese Gruppe erheblich sein. Das kann bedeuten, dass eine Erbschaft zwischen Eheleuten oder an Kinder auf den Balearen steuerlich günstiger ist als anderswo in Spanien.
Was sich ändert: Diese Regelungen sind politisch und können sich mit jeder Legislaturperiode verschieben. Was heute gilt, kann in drei Jahren anders aussehen. Wer seine Nachlassplanung auf aktuellen Freibeträgen aufbaut, sollte sie regelmäßig überprüfen lassen.
Was bei Schenkungen gilt
Wer eine Finca zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige überträgt — also schenkt — zahlt in Spanien Schenkungssteuer (Impuesto sobre Donaciones). Die Tarife und Freibeträge ähneln denen der Erbschaftssteuer, aber die Berechnung kann sich unterscheiden. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann in bestimmten Situationen steuerlich günstiger sein als eine Erbschaft — oder teurer. Das hängt von der Höhe des Werts, dem Verwandtschaftsgrad und dem Zeitpunkt ab.
Was bei Schenkungen zusätzlich zu beachten ist: Auch beim Schenker kann eine Steuer anfallen — wenn er die Immobilie zu einem Wert überträgt, der unter dem Marktwert liegt, kann die Agencia Tributaria eine Anpassung vornehmen. Das ist ein Aspekt, der oft übersehen wird.
Was bei der Nachlassplanung hilft
Wer eine Finca auf Mallorca besitzt und sie geordnet weitergeben will — ob durch Testament, Schenkung oder andere Konstruktionen — sollte das mit einem Steuerberater und einem Anwalt planen, die beide Systeme kennen. Timing, Verwandtschaftsgrad, Wert der Immobilie und aktueller Steuerstatus des Empfängers sind alles Variablen, die das Ergebnis erheblich beeinflussen.
Das spanische Testament — das schon im Artikel über die Testamentspflicht beschrieben wurde — ist der erste Schritt. Es stellt sicher, dass der Wille des Eigentümers klar dokumentiert ist und im Erbfall ohne unnötige Bürokratie umgesetzt werden kann. Die Steueroptimierung ist der zweite Schritt — und der erfordert professionelle Beratung.
Sie wollen wissen, wie sich eine Erbschaft oder Schenkung Ihrer Finca steuerlich auswirkt? Schreib uns — wir können sich mit Steuerberatern verbinden, die diese Situation täglich bearbeiten.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.