Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, zahlt nicht nur beim Kauf Steuern. Er zahlt auch jedes Jahr — und das in mehreren Formen. Viele Nicht-Residenten wissen beim Kauf nicht, welche laufenden Steuer- und Abgabepflichten auf sie warten. Das Ergebnis: unbezahlte Rückstände, Strafzuschläge, und manchmal ein böses Erwachen beim späteren Verkauf. Hier ist die vollständige Übersicht der jährlichen Pflichten für einen deutschen Finca-Besitzer ohne spanischen Wohnsitz.
Die wichtigsten jährlichen Pflichten im Überblick
Vier Pflichten kommen für fast alle deutschen Nicht-Residenten mit einer Finca auf Mallorca jedes Jahr wieder: der IBI, das Modelo 210, die Müllgebühr, und gegebenenfalls die Vermögenssteuer. Jede davon hat einen eigenen Fälligkeitszeitpunkt, eine eigene Behörde und eigene Konsequenzen bei Nichtbezahlung. Wer alle vier im Griff hat, hat seine laufenden Steuerpflichten in Spanien erfüllt.
IBI: Die Grundsteuer
Der IBI — Impuesto sobre Bienes Inmuebles — ist die kommunale Grundsteuer. Er wird vom Ayuntamiento erhoben und richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie. Für eine typische Finca im Südosten ist er jährlich fällig, in der Regel zwischen September und November. Die Höhe ist im Verhältnis zum Immobilienwert oft moderat — aber er kommt verlässlich jedes Jahr. Die einfachste Lösung: Lastschrift über die spanische Bank einrichten, damit der Betrag automatisch abgebucht wird und kein Bescheid verloren geht.
Modelo 210: Die Nicht-Residenten-Einkommensteuer
Das Modelo 210 muss jeder Nicht-Resident einreichen, der eine Immobilie in Spanien besitzt — auch wenn er sie nie vermietet, sondern nur selbst nutzt. Besteuert wird eine fiktive Mietrente auf Basis des Katasterwerts. Die Erklärung ist einmal jährlich fällig, in der Regel bis Ende Januar des Folgejahres. Wer vermietet, reicht das Modelo 210 vierteljährlich ein. Zuständig ist die Agencia Tributaria — die nationale spanische Steuerbehörde, nicht das Ayuntamiento.
Müllgebühr: Tasa de Recogida de Basuras
Die Müllgebühr ist eine kommunale Abgabe für die Müllentsorgung. Sie kommt als eigener Bescheid — manchmal zusammen mit dem IBI, manchmal separat. Sie ist in der Regel der kleinste der vier Posten, aber sie ist Pflicht. Viele Finca-Besitzer übersehen sie, weil sie nicht so präsent ist wie die Grundsteuer. Der Gestor hat sie im Blick — wer keinen hat, muss selbst aufpassen.
Vermögenssteuer: Impuesto sobre el Patrimonio
Die Vermögenssteuer gilt für Nicht-Residenten, die in Spanien Vermögen über einem bestimmten Freibetrag besitzen. Auf den Balearen gibt es einen eigenen Freibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Wer eine hochwertige Finca besitzt — was im Südosten angesichts der Preise häufig vorkommt — kann über die Grenze fallen. Die Vermögenssteuer wird ebenfalls jährlich erklärt und bezahlt. Zuständig ist die Agencia Tributaria. Ob man betroffen ist und wie viel zu zahlen ist, berechnet der Gestor.
Was der Gestor übernimmt und was nicht
Ein guter Gestor übernimmt IBI-Domizilierung, Einreichung des Modelo 210, und Vermögenssteuer als Jahrespaket. Dazu kommt die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, wenn Rückfragen auftauchen. Was kein Gestor automatisch übernimmt: die Müllgebühr — die läuft oft direkt über das Ayuntamiento und kommt per Post an die in Spanien hinterlegte Adresse. Wer keine lokale Adresse hat oder post nicht regelmäßig überprüft, sollte den Gestor explizit bitten, auch diese Position im Blick zu behalten.
Die Gesamtkosten für einen Gestor, der alle vier Pflichten verwaltet, sind überschaubar — erheblich geringer als die Strafzuschläge, die entstehen, wenn eine dieser Pflichten über mehrere Jahre vergessen wurde.
Sie wissen nicht, ob Sie mit all Ihren laufenden Steuerpflichten in Spanien auf dem Laufenden sind? Schreib uns — wir können sich mit einem erfahrenen Gestor im Südosten verbinden, der das schnell prüft und aufräumt.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.