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Modelo 210 Frist verpasst auf Mallorca: Was passiert dann?

Modelo 210 Frist verpasst auf Mallorca: Was passiert dann?

Das Modelo 210 hat klare Fristen — und wer sie verpasst, zahlt drauf. Das ist die wichtigste Botschaft für alle deutschen Eigentümer einer Mallorca-Immobilie, die ihre jährliche Steuererklärung als Nicht-Resident abgeben müssen. Die spanische Finanzverwaltung kennt keine Kulanz, wenn es um Termine geht. Wer zu spät einreicht, bekommt automatisch Verzugszinsen aufgebrummt. Wer gar nicht einreicht, riskiert deutlich mehr.

Was viele nicht wissen: Die Frist hängt davon ab, wofür das Modelo 210 eingereicht wird. Es gibt nicht „die eine“ Deadline, sondern unterschiedliche Stichtage je nach Sachverhalt. Das ist einer der Punkte, bei denen ein guter Gestor seinen Wert beweist.

Welche Fristen gibt es überhaupt?

Vereinfacht gesagt unterscheidet das spanische Finanzamt zwischen drei Hauptfällen:

Erstens: Die Erklärung der fiktiven Mieteinnahme bei selbst genutzten oder leerstehenden Immobilien. Diese hat traditionell eine sehr lange Frist und wird meist im Jahr nach dem Steuerjahr eingereicht.

Zweitens: Die Erklärung von tatsächlichen Mieteinnahmen aus touristischer oder normaler Vermietung. Hier ist die Frist deutlich enger und richtet sich nach den Quartalen, in denen die Einnahmen tatsächlich anfielen.

Drittens: Sonderfälle wie der Verkauf einer Immobilie. Wenn Sie verkaufen, gibt es eine eigene, sehr kurze Frist nach dem Notarakt, innerhalb derer die Steuererklärung über den Verkaufsgewinn eingereicht werden muss.

Welche Frist konkret für Sie gilt, sollte Ihr Gestor klären — und zwar vor jedem neuen Steuerjahr, nicht erst wenn die Mahnung kommt.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpasst?

Die spanische Finanzverwaltung — die Agencia Tributaria, kurz AEAT — kennt mehrere Stufen der Konsequenz, je nachdem wie spät die Erklärung eingeht und ob Sie selben aktiv werden oder gewartet haben, bis Hacienda Sie anschreibt.

Wenn Sie die Erklärung von Ihnen aus einreichen, nachdem die Frist abgelaufen ist, gibt es einen sogenannten Recargo — einen prozentualen Aufschlag auf die geschuldete Steuer. Der Recargo steigt mit der Zeit, die seit dem Fristende verstrichen ist. Außerdem kommen Verzugszinsen dazu.

Wenn Sie gar nicht reagieren und Hacienda Sie von sich aus anschreibt, wird es teurer. Dann reden wir nicht mehr von einem moderaten Recargo, sondern von einer Sanktion, die bei einer prozentualen Strafe der geschuldeten Steuer anfangen kann und nach oben offen ist — je nach Schwere und Dauer.

Im schlimmsten Fall, wenn das Finanzamt von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ausgeht, sind die Strafen erheblich. Das ist ein Szenario, das deutsche Eigentümer fast nie aktiv ansteuern, aber es entsteht überraschend schnell durch Schlamperei oder durch das Vertrauen, dass „die Spanier das nicht so genau nehmen“. Aus 20 Jahren Erfahrung können wir sagen: Doch, die nehmen das genau.

Wird Deutschland informiert?

Ja. Spanien und Deutschland tauschen seit Jahren automatisch Informationen über grenzüberschreitende Vermögenswerte aus. Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzt, weiß das deutsche Finanzamt davon — und umgekehrt. Wer in Spanien Steuern hinterzieht, muss damit rechnen, dass auch das Finanzamt zu Hause irgendwann Fragen stellt.

Das ist kein Angstmach-Argument. Es ist die Realität, die wir bei unseren Kunden im Südosten Mallorcas regelmäßig erleben, wenn jemand jahrelang keine Erklärung abgegeben hat und plötzlich aufgefordert wird, alles nachzureichen.

Was tun, wenn man die Frist schon verpasst hat?

Wenn Ihnen auffällt, dass Sie eine Frist verpasst haben, ist die wichtigste Regel: Reagiere proaktiv. Eine freiwillige Nacherklärung ist immer günstiger als eine, die auf eine Mahnung hin erfolgt. Wenn der Gestor das Modelo 210 mit einem moderaten Recargo nachreicht, bleibt es überschaubar. Wenn Hacienda zuerst kommt, wird es deutlich teurer.

Was Sie dafür brauchen: einen guten spanischen Steuerberater, der die Sachlage sauber bewertet, das Formular korrekt nachreicht und gegebenenfalls auch mit Hacienda kommuniziert, falls Rückfragen kommen. Das gehört zu den Dingen, die Sie nicht ohne Profi versuchen sollten.

Wie organisieren Sie das langfristig sauber?

Die meisten unserer deutschen Kunden im Südosten haben einen festen Gestor, der sich um die jährlichen Steuererklärungen kümmert — nach dem Motto „einmal eingerichtet, nie wieder daran denken müssen“. Das ist die entspannte Lösung. Sie geben einmal eine Vollmacht, der Gestor übernimmt die Kommunikation mit Hacienda, Sie bekommen einmal im Jahr eine Rechnung und einen Steuerbescheid. Fertig.

Die andere Lösung — alles selbst zu machen, weil es ja „nur ein Formular“ ist — funktioniert für die meisten Eigentümer auf Dauer nicht. Spätestens wenn sich die Lebenssituation ändert, wenn vermietet wird, wenn verkauft wird oder wenn Hacienda zurückschreibt, fehlt das Wissen, um souverän zu reagieren.

Brauchen Sie einen Steuerberater für Ihre Mallorca-Immobilie?

Wir kennen die Gestores im Südosten persönlich, mit denen unsere deutschen Kunden seit Jahren arbeiten. Schreiben Sie uns — wir bringen Sie mit jemandem zusammen, der das Modelo 210 für Ihre konkrete Situation übernimmt und mit dem Sie auf Deutsch oder Englisch kommunizieren können.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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