Du überweist mehrere hunderttausend Euro von deinem deutschen Bankkonto auf ein spanisches Konto, um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Irgendwann — beim Notar, bei der spanischen Bank oder beim Steuerberater — kommt die Frage: Woher stammt dieses Geld? Das ist keine Schikane, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Und wer das nicht ordentlich dokumentiert hat, verliert wertvolle Zeit genau dann, wenn der Verkäufer auf den Abschluss drängt.
Die gute Nachricht: Wer das Geld auf legalem Weg verdient und sauber gespart hat, muss sich keine Sorgen machen — aber er muss es eben auch belegen können. Die Frage ist nicht, ob du gefragt wirst, sondern wann.
Wer fragt — und warum?
Es gibt mehrere Stellen, die die Herkunft der Mittel prüfen können: die spanische Bank, bei der du ein Konto eröffnest oder über die die Zahlung läuft; der Notar, der gesetzlich zur Geldwäscheprävention verpflichtet ist; und gegebenenfalls die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria), wenn größere Geldflüsse auffallen.
Spanien hat sein Geldwäscherecht in den letzten Jahren erheblich verschärft. Transaktionen ab bestimmten Beträgen werden automatisch gemeldet und können geprüft werden. Das betrifft nicht nur Bargeld — auch Überweisungen aus dem Ausland können Nachfragen auslösen.
Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
In der Praxis variiert das je nach Bank und Notar. Was aber regelmäßig gefragt wird: Kontoauszüge der letzten Monate, die den Aufbau des Guthabens zeigen; Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Nachweise über Unternehmensgewinne; bei Immobilienverkäufen in Deutschland der Kaufvertrag und der Nachweis des Verkaufserlöses; bei Erbschaften der Erbschein und ggf. Nachweise über gezahlte Erbschaftssteuer; bei Schenkungen ein Schenkungsvertrag.
Kurz: Der Weg des Geldes von seiner Quelle bis zum spanischen Konto muss nachvollziehbar sein. Das ist keine Zumutung, sondern Standardvorgehen bei großen Immobilientransaktionen überall in Europa.
Was ist mit Geldern, die über Jahre gespart wurden?
Das ist die klassische Situation: Man hat über 20, 30 Jahre Geld zur Seite gelegt — aus Gehalt, aus Bonuszahlungen, aus Dividenden. Alles legal, aber nicht immer einfach in einem einzigen Dokument nachweisbar.
Hier hilft eine Zusammenstellung: Steuerbescheide der letzten drei bis fünf Jahre, Depotauszüge, Kontohistorie. Es muss nicht wasserdicht bis auf den letzten Cent sein — aber es muss plausibel sein. Spanische Banken und Notare wissen, dass Ersparnisse über Jahrzehnte angesammelt werden. Sie wollen Plausibilität, keine buchhalterische Perfektion.
Was ist, wenn das Geld aus dem Verkauf einer deutschen Immobilie kommt?
Das ist eine häufige Konstellation: Man verkauft das Haus in Deutschland und kauft dafür auf Mallorca. In diesem Fall ist der Nachweis vergleichsweise unkompliziert — der deutsche Kaufvertrag und der Nachweis über den Eingang des Verkaufserlöses reichen in der Regel aus. Wichtig: Die zeitliche Abfolge sollte klar sein, und der Betrag sollte mit dem übereinstimmen, was auf Mallorca eingesetzt wird.
Was sollte man vorbereiten, bevor man nach Mallorca reist?
Wer ernsthaft kaufen will, sollte diese Unterlagenmappe vor der ersten Besichtigungsreise fertig haben: Steuerbescheide der letzten drei Jahre, Kontoauszüge des Hauptkontos der letzten sechs Monate, Nachweise über Einkommensquellen (Gehaltszettel, Rentenbescheid, Depot), und falls relevant: Erbschein, Schenkungsvertrag oder Kaufvertrag einer verkauften Immobilie.
Wer das griffbereit hat, wenn das richtige Objekt gefunden ist, kann innerhalb von Tagen handeln. Wer dann erst anfängt, die Unterlagen zusammenzusuchen, verliert das Objekt möglicherweise an einen besser vorbereiteten Käufer.
Du willst wissen, welche Unterlagen du konkret für deinen Fall brauchst? Schreib uns — wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Prozess und wissen, was spanische Banken und Notare im Südosten wirklich sehen wollen.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.