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Immobilie auf Mallorca verkaufen: Welche Steuern fallen auf den Gewinn an?

Immobilie auf Mallorca verkaufen: Welche Steuern fallen auf den Gewinn an?

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca mit Gewinn verkaufen, zahlen Sie in Spanien Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Als Nicht-Resident der EU liegt der Steuersatz aktuell bei 19 Prozent — aber die Berechnung ist komplexer, als diese eine Zahl vermuten lassen.

Das ist der Moment, in dem sich herausstellt, ob Sie Ihre Rechnungen aufbewahrt haben. Denn der Gewinn, auf den Sie Steuern zahlen, lassen sich durch nachgewiesene Kosten deutlich reduzieren.

Wie der Gewinn berechnet wird

Die Grundformel ist einfach: Verkaufspreis minus Kaufpreis gleich Gewinn. Aber in der Praxis kommen Abzüge dazu, die den steuerpflichtigen Gewinn senken.

Vom Kaufpreis dürfen Sie folgende Posten abziehen — vorausgesetzt, Sie können sie mit Rechnungen und Quittungen belegen: die Grunderwerbsteuer (ITP), die Sie beim Kauf gezahlt haben, die Notar- und Grundbuchgebühren, die Anwaltskosten und die Kosten für nachweisbare Renovierungen und Verbesserungen. Jede ordnungsgemäße Rechnung für Bauarbeiten, neue Installationen oder Modernisierungen erhöht Ihren „Anschaffungswert“ und reduziert damit den steuerpflichtigen Gewinn.

Vom Verkaufspreis werden die Verkaufskosten abgezogen: Maklerprovision, Notar, eventuelle Löschung von Hypotheken, Plusvalía Municipal (dazu gleich mehr).

Der Netto-Gewinn — das, was nach allen Abzügen übrig bleibt — wird dann besteuert.

Die 3-Prozent-Einbehaltung

Wenn Sie als Nicht-Resident verkaufen, muss der Käufer drei Prozent des Kaufpreises einbehalten und direkt an das spanische Finanzamt abführen. Das ist kein zusätzlicher Steuersatz — es ist eine Vorauszahlung auf Ihre Kapitalertragssteuer.

Wenn Ihr tatsächlicher Steuerbetrag niedriger ist als diese drei Prozent — oder wenn Sie gar keinen Gewinn gemacht haben — können Sie die Differenz vom Finanzamt zurückfordern. Aber dieser Rückforderungsprozess dauert in der Praxis Monate, manchmal über ein Jahr. Ihr Gestor wickelt das über das Modelo 210 ab.

Die Plusvalía Municipal

Zusätzlich zur Kapitalertragssteuer fällt beim Verkauf die Plusvalía Municipal an — eine kommunale Steuer auf die Wertsteigerung des Bodens. Diese Steuer wird vom Ayuntamiento der Gemeinde erhoben, in der die Immobilie liegt.

Wer die Plusvalía zahlt — Käufer oder Verkäufer — ist Verhandlungssache, aber in der Regel trägt sie der Verkäufer. Die Berechnung basiert auf dem Katasterwert des Bodens und der Haltedauer. Auch hier ändern sich die Berechnungsmethoden regelmäßig — Ihr Gestor berechnet den genauen Betrag.

Gibt es Ausnahmen?

Für Residenten über 65 Jahre, die ihre Hauptwohnung verkaufen, gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung. Als Nicht-Resident greift diese Befreiung in der Regel nicht — aber das ist ein Punkt, den Sie mit Ihrem Steuerberater im Detail klären sollten, besonders wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, bevor Sie verkaufen.

Außerdem: Die in Spanien gezahlte Kapitalertragssteuer wird in Deutschland im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens berücksichtigt — Sie zahlen also nicht doppelt. Aber Sie müssen den Verkauf in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben.

Checkliste für den Verkauf

Habe ich alle Rechnungen für Renovierungen und Verbesserungen aufbewahrt? Wie hoch war mein ursprünglicher Kaufpreis plus Nebenkosten? Wie hoch ist die voraussichtliche Kapitalertragssteuer — und wie viel wird der Käufer einbehalten? Wie lange dauert die Rückforderung der Differenz? Und muss ich den Verkauf auch in Deutschland versteuern?

Sie denken über einen Verkauf im Südosten nach? Sprechen Sie mit uns — wir kennen den Markt und verbinden Sie mit den richtigen Steuerexperten.


Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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