Wenn zwei Deutsche gemeinsam eine Finca auf Mallorca kaufen, stellt sich eine Frage, die die meisten nicht gestellt haben: Unter welchem Güterstand sind wir verheiratet — und was bedeutet das für den Kauf in Spanien? Die Antwort hängt davon ab, wann und wo die Ehe geschlossen wurde. Und sie kann erhebliche Konsequenzen haben.
Was ist der eheliche Güterstand?
In Deutschland gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens, aber am Ende der Ehe (durch Tod oder Scheidung) wird der Zugewinn während der Ehe ausgeglichen. Das ist kein Miteigentum, sondern ein Ausgleichsanspruch.
Wer hingegen einen Ehevertrag mit Gütertrennung hat, behält jedes Vermögen vollständig eigenständig — ohne Ausgleichsanspruch bei Ehe-Ende. Und wer Gütergemeinschaft vereinbart hat, teilt das gesamte Vermögen als Ganzes.
Was gilt für den Kauf in Spanien?
Spanien und Deutschland haben unterschiedliche Güterstandsrechte. Wenn ein deutsches Ehepaar eine Immobilie in Spanien kauft, wird in der Escritura vermerkt, unter welchem Güterstand der Kauf erfolgt. Das ist nicht nur eine Formalität — es hat Konsequenzen für die Rechtssituation der Immobilie bei einer späteren Scheidung, beim Tod eines Partners, oder beim Verkauf.
Seit dem 29. Januar 2019 gilt in der EU die Güterrechtsverordnung (EU 2016/1103), die regelt, welches nationale Recht auf das Vermögen eines Ehepaares angewendet wird. Für Paare, die nach diesem Datum geheiratet haben, gilt in der Regel das Recht des ersten gemeinsamen Wohnsitzes nach der Eheschließung. Für Paare, die vorher geheiratet haben, gelten Übergangsregeln.
Das bedeutet in der Praxis: Der spanische Notar muss wissen, welchem Recht der Güterstand unterliegt, um die Escritura korrekt zu formulieren. Ein Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt, ist hier unverzichtbar.
Was bei Gütertrennung gilt
Wer in Deutschland Gütertrennung vereinbart hat und als Paar kauft, kauft in der Regel als je hälftige Miteigentümer — jeder mit eigenem Anteil im Grundbuch. Das ist die sauberste Lösung und vermeidet spätere Unklarheiten. Bei einem Todesfall oder einer Trennung ist die Situation klar.
Was bei Zugewinngemeinschaft gilt
Bei der deutschen Zugewinngemeinschaft ist die Lage etwas komplizierter — denn Spanien kennt diesen Güterstand so nicht. Der Notar muss verstehen, dass es sich um ein System handelt, bei dem kein gemeinsames Eigentum besteht, sondern ein zukünftiger Ausgleichsanspruch. Wer das nicht klar kommuniziert, riskiert eine fehlerhafte Eintragung im Grundbuch.
Was beim Kauf zu tun ist
Vor dem Notartermin: den Anwalt informieren, unter welchem Güterstand die Ehe besteht, und ob es einen Ehevertrag gibt. Der Anwalt stellt sicher, dass die Escritura das korrekt widerspiegelt. Das ist keine Kleinigkeit — es ist die Grundlage dafür, dass die Immobiliensituation bei allen denkbaren zukünftigen Szenarien rechtlich klar ist.
Du kaufst gemeinsam mit deinem Partner und bist unsicher, wie euer Güterstand den Kauf beeinflusst? Schreib uns — wir können dich mit Anwälten verbinden, die beide Rechtssysteme kennen.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.