Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien ist das wichtigste steuerrechtliche Fundament für alle Deutschen, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen oder dort leben. Es regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Wer es nicht kennt, zahlt möglicherweise zu viel — oder in zwei Ländern gleichzeitig.
Was das DBA grundsätzlich regelt
Das DBA Deutschland–Spanien verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern vollständig besteuert wird. Es teilt die Besteuerungsrechte auf: Für bestimmte Einkommensarten hat ein Land das Hauptbesteuerungsrecht, das andere kann allenfalls ergänzend anrechnen oder befreien.
Immobilieneinkünfte aus spanischen Immobilien — also Mieteinnahmen, fiktive Mietrente, Veräußerungsgewinne — werden grundsätzlich in Spanien besteuert. Das ist das Belegenheitsprinzip: Spanien darf besteuern, weil die Immobilie dort liegt. Deutschland nimmt das Einkommen in der Regel aus der deutschen Bemessungsgrundlage heraus (Freistellungsmethode), kann es aber für die Progression berücksichtigen.
Was bei Mieteinnahmen gilt
Wer seine Finca auf Mallorca vermietet und steuerlich Nicht-Resident in Spanien ist, zahlt in Spanien Einkommensteuer auf die Nettomieteinnahmen (als EU-Bürger darf er Kosten abziehen). Deutschland erfährt von den Einnahmen und berücksichtigt sie für den Steuersatz, steuert sie aber nicht selbst. Wer als Resident in Spanien lebt, zahlt die Mieteinnahmen in Spanien im Rahmen der IRPF.
Was bei Renten gilt
Deutsche Renteneinnahmen: Das ist ein häufig diskutiertes Thema für Rentner auf Mallorca. Grundsätzlich gilt: Öffentliche Renten (zum Beispiel aus dem deutschen Beamtenverhältnis) werden in Deutschland besteuert. Private und gesetzliche Renten haben komplexere Regelungen. Wer als Resident auf Mallorca lebt, muss das mit einem Steuerberater klären, der beide Systeme kennt — eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Was das DBA nicht schützt
Das DBA verhindert Doppelbesteuerung — es schützt aber nicht vor allen Steuerlasten. Wer sowohl in Deutschland als auch in Spanien steuerliche Verpflichtungen hat, muss in beiden Ländern erklären. Das DBA regelt die Verteilung, nicht die Befreiung. Wer das verwechselt, riskiert Probleme mit beiden Steuerbehörden.
Du hast konkrete Fragen zur steuerlichen Situation als Finca-Eigentümer oder Resident auf Mallorca? Schreib uns — wir können dich mit Steuerberatern verbinden, die beide Systeme täglich bearbeiten.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.