Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine Informationspflicht in Spanien für steuerlich Ansässige: Wer in Spanien als Steuerresident gilt und im Ausland Vermögenswerte über bestimmten Schwellenwerten hält, muss diese jährlich gegenüber der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) erklären. Konkret geht es um Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien außerhalb Spaniens.
Für deutsche Käufer, die auf Mallorca kaufen und in Deutschland wohnen bleiben, ist das Modelo 720 in der Regel nicht relevant — denn sie sind weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig, nicht in Spanien. Aber wer seinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlegt und mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird steuerlich resident — und dann kann das Modelo 720 sehr wohl relevant werden.
Und umgekehrt gilt: Wer in Deutschland steuerlich ansässig bleibt und eine Immobilie auf Mallorca kauft, muss das möglicherweise in Deutschland melden — nicht über das spanische Modelo 720, sondern über die deutschen Steuerpflichten. Auch das ist eine Frage für den Steuerberater.
Was muss im Modelo 720 angegeben werden?
Das Formular umfasst drei Kategorien von Auslandsvermögen:
Erstens: Konten bei ausländischen Geldinstituten — also zum Beispiel dein deutsches Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto.
Zweitens: Wertpapiere, Aktien, Investmentfonds, Lebensversicherungen oder ähnliche Vermögenswerte, die außerhalb Spaniens gehalten werden.
Drittens: Immobilien und Rechte an Immobilien, die sich außerhalb Spaniens befinden.
Meldepflichtig ist jeweils pro Kategorie, wenn der Gesamtwert 50.000 Euro übersteigt. Wer also ein Haus in Deutschland besitzt, ein Depot und ein Bankkonto hat — und in Spanien steuerresident ist — muss das alles in der Erklärung angeben.
Welche Fristen gelten?
Das Modelo 720 muss in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres eingereicht werden — für das vorangegangene Steuerjahr. Wer neu steuerresident wird, muss die Erklärung für alle relevanten Vermögenswerte, die beim Eintritt in die Steuerpflicht bestehen, einreichen. In den Folgejahren muss nur erneut erklärt werden, wenn sich der Wert einer Kategorie um mehr als 20.000 Euro verändert hat.
Was hat sich nach dem EuGH-Urteil geändert?
Das ist der Punkt, der viele Betroffene beschäftigt: Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2022 entschieden, dass die ursprünglichen Sanktionen für das Modelo 720 unverhältnismäßig und EU-rechtswidrig waren. Die alten Strafen — bis zu 150 Prozent auf nicht deklarierte Beträge, dazu Festsetzungen ohne Verjährungsfristen — wurden für ungültig erklärt.
Seitdem hat Spanien das Sanktionssystem reformiert. Das Modelo 720 selbst bleibt bestehen, aber die Strafen bei Nichtabgabe oder falscher Abgabe bewegen sich nun im Rahmen des normalen spanischen Steuerrechts. Was das konkret bedeutet, hängt von deiner Situation ab — das ist eine Frage für deinen Steuerberater.
Was gilt für Nicht-Residenten, die auf Mallorca kaufen?
Wenn du als Nicht-Resident auf Mallorca kaufst und weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig bleibst: Das Modelo 720 betrifft dich als spanische Steuerpflicht nicht. Du musst keine spanische Vermögenserklärung abgeben.
Was du aber prüfen solltest: Ob der Kauf einer ausländischen Immobilie in Deutschland erklärungspflichtig ist. Die Antwort hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab — und die kennt nur dein Steuerberater in Deutschland.
Unser Praxisblick
Wir erleben regelmäßig Käufer, die erst nach dem Kauf — wenn sie auf Mallorca zu leben beginnen — realisieren, dass sie plötzlich mit dem Modelo 720 konfrontiert sind. Wer langfristig plant, seinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca zu verlegen, sollte das steuerlich im Vorfeld planen — und nicht erst, wenn die erste Erklärung fällig ist.
In unserem Netzwerk im Südosten Mallorcas haben wir Steuerberater, die mit deutschen Kunden arbeiten und die Zweifachsituation Deutschland–Spanien kennen. Das ist nicht trivial, und ein Generalist aus Palma ohne Deutschlanderfahrung ist hier oft die falsche Wahl.
Du planst deinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca zu verlegen und willst wissen, was steuerlich auf dich zukommt? Schreib uns — wir stellen den Kontakt zu den richtigen Fachleuten her.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.