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Kann ich auf Mallorca kaufen, ohne in Spanien zu wohnen?

Kann ich auf Mallorca kaufen, ohne in Spanien zu wohnen?

Ja, Sie können als deutscher Staatsbürger eine Immobilie auf Mallorca kaufen, ohne in Spanien zu leben oder gemeldet zu sein. Es gibt keine Einschränkung für EU-Bürger beim Immobilienkauf — weder beim Preis noch bei der Art der Immobilie.

Diese Frage kommt fast in jedem ersten Gespräch mit deutschen Interessenten. Und die Antwort ist einfach: Als EU-Bürger haben Sie dasselbe Recht auf Immobilienerwerb wie ein Spanier. Punkt. Kein Sondergenehmigung, keine Quote, keine Beschränkung auf bestimmte Gebiete.

Was Sie allerdings brauchen

Kaufen dürfen Sie ohne Residenz — aber nicht ohne Bürokratie. Das Wichtigste, was Sie vor dem Kauf benötigen, ist eine NIE: die Número de Identificación de Extranjero, Ihre Steueridentifikationsnummer in Spanien. Ohne NIE geht nichts — kein Notar, kein Grundbucheintrag, kein Bankkonto.

Die NIE beantragen Sie entweder beim spanischen Konsulat in Deutschland (dauert derzeit mehrere Wochen) oder direkt auf Mallorca bei der Policía Nacional. In beiden Fällen brauchen Sie Ihren Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular und — wenn Sie es auf Mallorca machen — in der Regel einen Termin, den Sie über das Cita-Previa-System online buchen.

Was viele nicht wissen: Auch Ihr Ehepartner braucht eine eigene NIE, wenn ihr die Immobilie gemeinsam kaufen wollt. Das gilt unabhängig vom Güterstand.

Residenz ist keine Voraussetzung — aber eine Entscheidung

Viele unserer Kunden kaufen als Nicht-Residenten. Sie kommen mehrere Monate im Jahr nach Mallorca, nutzen ihre Finca als Zweitwohnsitz und bleiben steuerlich in Deutschland. Das ist vollkommen legal und wird von tausenden Deutschen auf Mallorca genau so praktiziert.

Die entscheidende Grenze: 183 Tage. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten, werden Sie nach spanischem Recht als Steuerresident betrachtet — mit allen Konsequenzen für Ihre Einkommensteuer. Das ist keine Empfehlung von uns, sondern ein Thema, das Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen müssen, bevor Sie kaufen.

Was sich als Nicht-Resident ändert

Als Nicht-Resident in Spanien haben Sie bestimmte steuerliche Pflichten, auch wenn Sie die Immobilie nicht vermieten. Die sogenannte Renta Imputada — eine fiktive Einkommensbesteuerung auf Basis des Katasterwerts Ihrer Immobilie — müssen Sie jährlich über das Modelo 210 erklären. Das klingt kompliziert, ist aber ein Standardvorgang, den jeder Gestor in der Zone routinemäßig abwickelt.

Außerdem gilt: Wenn Sie Ihre Immobilie irgendwann verkaufen, behält der Käufer drei Prozent des Kaufpreises ein und führt sie an die spanische Steuerbehörde ab — als Sicherheit für die Kapitalertragssteuer. Das Geld können Sie Ihnen zurückholen, wenn Sie keine Gewinne erzielt haben, aber der Prozess dauert.

Was wir empfehlen

Kläre die steuerliche Situation vor dem Kauf — nicht danach. Wir sehen regelmäßig Käufer, die nach der Unterschrift zum ersten Mal erfahren, dass sie als Nicht-Residenten Steuern in Spanien zahlen müssen. Das lassen sich vermeiden, wenn Sie frühzeitig einen Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-spanischen Kontext einschalten.

Sie sind deutscher Staatsbürger und wollen im Südosten Mallorcas kaufen, ohne Ihren Wohnsitz zu verlegen? Sprechen Sie mit uns — wir wissen, wie es funktioniert, und stellen Ihnen die richtigen Leute vor.


Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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