Eltern wollen helfen, Kinder wollen kaufen — und eine Schenkung aus dem Familienkreis ist bei Immobilienkäufen auf Mallorca keine Seltenheit. Aber bevor Geld fließt, lohnt es sich, ein paar steuerliche Fragen zu stellen: Auf welcher Seite fällt Schenkungssteuer an, in Deutschland oder in Spanien? Und muss die spanische Steuerbehörde überhaupt wissen, woher das Geld kommt?
Kurz gesagt: Ja, beides kann relevant sein. Aber die konkreten Auswirkungen hängen stark von den Umständen ab — weshalb das hier eine Orientierung und kein Steuerratgeber ist.
Was gilt in Deutschland bei einer Schenkung?
Deutschland erhebt Schenkungssteuer, wenn entweder der Schenkende oder der Beschenkte in Deutschland ansässig ist. Zwischen Eltern und Kindern gibt es einen Freibetrag — dieser liegt derzeit bei 400.000 Euro pro Kind und Elternteil, und er kann alle zehn Jahre neu genutzt werden. Schenkungen innerhalb dieses Rahmens sind steuerfrei.
Was das in der Praxis bedeutet: Viele Schenkungen zur Finanzierung eines Immobilienkaufs auf Mallorca bleiben in Deutschland steuerfrei, weil die Freibeträge ausreichen oder durch kluge Planung genutzt werden können. Wer aber größere Summen überträgt oder mehrere Elternteile und Kinder beteiligt, sollte das mit einem deutschen Steuerberater planen — die Zehn-Jahres-Frist ist wichtig.
Und in Spanien?
Spanien erhebt ebenfalls Schenkungssteuer — und die Regelungen unterscheiden sich je nach autonomer Gemeinschaft. Auf den Balearen gibt es für direkte Verwandtschaft (Eltern zu Kindern) Bonifikationen, die die Belastung in vielen Fällen erheblich reduzieren können. Aber: Die spanische Schenkungssteuer kommt grundsätzlich ins Spiel, wenn der Beschenkte in Spanien steuerlich ansässig ist oder wenn das geschenkte Gut in Spanien liegt.
Wer als Nicht-Resident in Spanien eine Geldzahlung von deutschen Eltern erhält und damit eine Immobilie auf Mallorca kauft: Die Schenkung selbst findet in Deutschland statt (Geld von deutschem Konto auf deutsches Konto), der Immobilienkauf in Spanien. In dieser Konstellation greift die spanische Schenkungssteuer auf die Geldübertragung in der Regel nicht — aber es lohnt sich, das mit dem Steuerberater zu bestätigen, da die Abgrenzungen komplex sind.
Was ist mit dem Nachweis der Mittelherkunft?
Das ist die praktische Frage, die beim Notartermin relevant wird: Woher kommt das Geld? Spanische Notare und Banken sind verpflichtet, im Rahmen der Geldwäscheprävention die Herkunft größerer Beträge zu dokumentieren. Eine Schenkung von Eltern ist kein Problem — aber sie muss nachweisbar sein.
In der Praxis empfiehlt sich eine klare Dokumentation: Schenkungsvertrag oder schriftliche Bestätigung der Schenkung, Kontoauszüge, die den Fluss des Geldes zeigen, und im Idealfall eine steuerliche Bestätigung aus Deutschland. Wer das sauber vorbereitet, hat beim Notar keine Überraschungen.
Doppelbesteuerung: Kann Schenkungssteuer in beiden Ländern anfallen?
Theoretisch ja — praktisch gibt es Regelungen im DBA und in den jeweiligen nationalen Gesetzen, die eine Doppelbesteuerung in den meisten Fällen vermeiden oder zumindest abmildern. Das ist aber genau der Bereich, der individuell geprüft werden muss: Ein allgemeiner Hinweis reicht hier nicht.
Was wir aus der Erfahrung mit unseren Kunden wissen: Wer eine größere Schenkung zur Finanzierung eines Immobilienkaufs plant, sollte das frühzeitig — mindestens sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Kauf — mit einem Steuerberater besprechen, der sowohl das deutsche als auch das spanische System kennt. Dann lässt sich das so strukturieren, dass keine bösen Überraschungen entstehen.
Du planst eine Schenkung innerhalb der Familie für den Kauf auf Mallorca? Schreib uns — wir können den Kontakt zu Steuerberatern herstellen, die genau solche Strukturierungen regelmäßig begleiten.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.