Wer seinen steuerlichen Wohnsitz von Deutschland nach Spanien verlegt, muss sich mit einem Begriff auseinandersetzen, der auf den ersten Blick bedrohlich klingt: die Wegzugsbesteuerung, im internationalen Kontext auch Exit Tax genannt. Die gute Nachricht vorab: Viele Käufer einer Finca oder eines Hauses im Südosten Mallorcas sind davon gar nicht betroffen — aber es ist wichtig zu wissen, warum, und wann man es doch ist.
Was ist die Wegzugsbesteuerung überhaupt?
Die Wegzugsbesteuerung ist ein deutsches Steuerinstrument, das im Außensteuergesetz (AStG) geregelt ist. Die Grundidee: Wer Deutschland als Steuerresident verlässt und dabei Anteile an Kapitalgesellschaften hält — also etwa GmbH-Anteile, Aktien über einem bestimmten Schwellenwert oder ähnliche Beteiligungen — der muss auf die bis dahin aufgelaufenen stillen Gewinne in diesen Beteiligungen Steuer zahlen, auch wenn er sie noch gar nicht verkauft hat.
Der Staat behandelt den Wegzug steuerlich so, als hätte eine Veräußerung stattgefunden. Das klingt hart — und in Einzelfällen ist es das auch.
Wen trifft es — und wen nicht?
Entscheidend ist: Die Wegzugsbesteuerung betrifft in erster Linie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Wer als Privatperson nach Spanien zieht und sein Vermögen im Wesentlichen aus Immobilien, Sparkonten oder Rentenansprüchen besteht, ist von der klassischen Wegzugsbesteuerung in der Regel nicht betroffen.
Betroffen ist typischerweise, wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und diese Beteiligung einen erheblichen Zeitwert hat. Die genauen Schwellenwerte und Regelungen haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert — weshalb hier gilt: Wer unternehmerisch tätig ist oder nennenswerte Beteiligungen hält, muss das zwingend mit einem deutschen Steuerberater klären, bevor er seinen Wohnsitz abmeldet.
Was ist mit Immobilien in Deutschland?
Immobilien fallen grundsätzlich nicht unter die Wegzugsbesteuerung in der klassischen Form. Wer ein Mietshaus in Berlin besitzt und nach Mallorca zieht, zahlt auf die stillen Gewinne in dieser Immobilie keine Wegzugsteuer. Allerdings gelten für Mieteinnahmen und einen späteren Verkauf dieser deutschen Immobilien dann andere Regelungen — die im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geregelt sind.
Was hat das mit dem Mallorca-Kauf zu tun?
Direkt: wenig. Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca löst keine Wegzugsbesteuerung aus — weder als Nicht-Resident noch als Resident. Die Wegzugsbesteuerung entsteht ausschließlich durch den Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit, nicht durch den Erwerb einer ausländischen Immobilie.
Indirekt ist der Zusammenhang aber relevant: Wer auf Mallorca kauft und irgendwann den Schritt machen will, dauerhaft dort zu leben — also steuerlich umzuziehen — der sollte die Wegzugsbesteuerung im Blick haben, bevor er diesen Schritt vollzieht.
Was ist mit der spanischen Seite?
Spanien kennt ebenfalls eine Art Wegzugsbesteuerung für den umgekehrten Fall: Wer Spanien als Steuerresident verlässt und dabei erhebliche Vermögenswerte in Spanien hat, kann ebenfalls mit einer Abgangsteuer konfrontiert werden. Auch das ist ein Thema für den Steuerberater — aber hier geht es meist um andere Beträge und Konstellationen als beim deutschen Wegzug.
Fazit für den Mallorca-Käufer
Wer eine Finca oder ein Haus auf Mallorca kauft und weiterhin steuerlich in Deutschland ansässig bleibt, hat mit der Wegzugsbesteuerung nichts zu tun. Wer den Schritt plant, dauerhaft nach Mallorca zu ziehen und den steuerlichen Wohnsitz zu verlegen, sollte vorher prüfen, ob Unternehmensbeteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte im Raum stehen — und das mit einem deutschen Steuerberater besprechen, bevor irgendwelche Ummeldungen passieren.
Du planst den Schritt nach Mallorca und fragst dich, wie du das steuerlich sauber vorbereitest? Schreib uns — wir können dich mit Steuerberatern verbinden, die genau diese Übergangssituationen kennen.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.