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Vereidigter Übersetzer beim Notartermin auf Mallorca: Pflicht oder Option?

Vereidigter Übersetzer beim Notartermin auf Mallorca: Pflicht oder Option?

Wenn du am Tag der Escritura nicht ausreichend Spanisch sprichst, schreibt das spanische Notarrecht vor, dass ein vereidigter Übersetzer (traductor jurado) anwesend sein muss. Der Notar darf die Urkunde sonst nicht beurkunden — selbst dann nicht, wenn dein Anwalt fließend Deutsch spricht und alles mündlich erklärt.

Das überrascht viele deutsche Käufer, weil es so formal wirkt. Es ist aber kein Schikane, sondern ein Schutz: Der Notar muss sicher sein, dass du als Käufer wirklich verstanden hast, wozu du deine Unterschrift gibst. Aus zwanzig Jahren Erfahrung im Südosten wissen wir: In etwa drei von vier Fällen mit deutschen Käufern ist ein Übersetzer beim Termin dabei.

Was ist ein vereidigter Übersetzer in Spanien?

Ein traductor-intérprete jurado ist eine vom spanischen Außenministerium offiziell ernannte Übersetzerin oder ein offiziell ernannter Übersetzer für eine bestimmte Sprachkombination — in deinem Fall Spanisch–Deutsch. Diese Personen haben eine Prüfung beim Ministerium abgelegt und dürfen mit eigenem Stempel rechtsgültige Übersetzungen anfertigen und bei notariellen Akten dolmetschen.

Eine normale Übersetzerin, ein zweisprachiger Bekannter oder ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Notariats reichen nicht. Der Notar verlangt einen vereidigten Übersetzer, Punkt.

Wer beauftragt den Übersetzer?

In der Regel du als Käufer — in Absprache mit deinem Anwalt. Manche Anwälte arbeiten regelmäßig mit denselben vereidigten Übersetzern und vermitteln direkt; manche überlassen es dir. Was wir bei Villas y Fincas Mallorca aus der Praxis empfehlen: Lass es deinen Anwalt regeln. Er kennt die zuverlässigen Leute in der Region, weiß, wer zu welchem Notariat passt, und sorgt dafür, dass am Tag X niemand fehlt.

Wichtig: Der Übersetzer muss am Termin physisch anwesend sein. Telefonisch oder per Video geht nicht. Das bedeutet, er rechnet auch Anfahrt mit ab — bei Notariaten in Santanyí oder Felanitx oft kein großes Thema, bei Terminen in Palma kann es relevant sein.

Was kostet ein vereidigter Übersetzer für die Escritura?

Die Honorare sind nicht gesetzlich festgelegt und variieren. Aus der Praxis im Südosten sehen wir typische Spannen zwischen 250 und 600 Euro für einen einzelnen Notartermin, je nach Dauer, Komplexität der Urkunde, Anfahrt und Sprache. Bei sehr langen oder komplexen Terminen mehr. Einige Übersetzer rechnen pauschal pro Termin ab, andere stundenweise.

Was viele unterschätzen: Wenn die Escritura sich aus irgendeinem Grund verzögert oder verschoben werden muss, trägst in der Regel du als Käufer das Honorar trotzdem — oder zumindest einen Teil davon. Das ist hart, aber es ist die Realität. Plant entsprechend.

Wie läuft die Übersetzung ab?

Der Notar liest die Urkunde auf Spanisch vor — Absatz für Absatz, oder am Stück, je nach Notar. Der Übersetzer übersetzt simultan oder konsekutiv ins Deutsche. Du kannst jederzeit Fragen stellen, und der Übersetzer wird sie übersetzen, der Notar wird sie beantworten, und der Übersetzer übersetzt die Antwort zurück. Es ist ein langsamer Tanz, aber er funktioniert.

Mal ehrlich: In den meisten Terminen, die wir begleitet haben, sagt der Notar selbst zwischendurch «Ist das so weit klar?» und der Übersetzer übersetzt die Frage. Das ist normal und hilfreich. Niemand soll unterschreiben, ohne verstanden zu haben.

Brauche ich auch eine schriftliche Übersetzung der Urkunde?

Pflicht ist es nicht. Der Notar verlangt nur die mündliche Übersetzung beim Termin. Empfehlenswert ist es trotzdem oft — vor allem, wenn du die Urkunde später in Deutschland einem Steuerberater, Notar oder Versicherer vorlegen willst.

Eine vollständige beglaubigte Übersetzung der Escritura kostet je nach Länge typischerweise zwischen 200 und 500 Euro und wird im Nachgang erstellt. Manche Käufer warten erstmal ab und beauftragen die Übersetzung nur, wenn sie tatsächlich gebraucht wird.

Kann ich auf den Übersetzer verzichten?

Nur wenn du dem Notar glaubhaft machen kannst, dass du Spanisch ausreichend beherrschst, um den Inhalt der Urkunde zu verstehen. «Ich habe vier Wochen Sprachkurs gemacht» reicht nicht. «Ich lebe seit fünfzehn Jahren in Spanien und arbeite auf Spanisch» reicht. Dazwischen liegt der Ermessensspielraum des Notars — und er wird im Zweifel zur Vorsicht neigen.

Aus der Praxis: Selbst Käufer, die ganz gut Spanisch sprechen, sind oft dankbar für einen Übersetzer beim Notartermin. Spanisches Vertragsrecht ist nicht Alltagssprache, und es geht um sehr viel Geld. Wer da auf Nummer sicher gehen will, nimmt den Übersetzer mit, auch wenn er theoretisch verzichten könnte.

Was passiert, wenn der Übersetzer am Tag X nicht kommt?

Dann findet die Escritura nicht statt. Punkt. Der Termin muss verschoben werden, alle Beteiligten gehen wieder nach Hause, und die ganze Logistik (Schecks, Anwälte, Verkäufer, Reisepläne) muss neu koordiniert werden. Genau deshalb empfehlen wir, den Übersetzer mindestens zwei Wochen vor dem Termin definitiv zu buchen und am Vortag noch einmal zu bestätigen.

Brauchst du Empfehlungen für vereidigte Spanisch–Deutsch-Übersetzer im Südosten Mallorcas, mit denen wir seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten? Schreib uns — wir geben dir gern Namen aus unserem Netzwerk.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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