Viele Deutsche, die nach Mallorca ziehen, sind nicht Rentner — sie arbeiten noch. Freiberufler, Berater, Designer, IT-Spezialisten, die ihren Job längst von überall erledigen können. Wer das als steuerlicher Resident in Spanien tut, kommt früher oder später an einem Begriff nicht vorbei: Autónomo. Und der hat es in sich.
Autónomo ist die spanische Bezeichnung für Selbstständige und Freiberufler — das Äquivalent zum deutschen Gewerbetreibenden oder Freiberufler. Wer in Spanien auf eigene Rechnung arbeitet und steuerlich dort ansässig ist, muss sich als Autónomo anmelden. Kein Wenn, kein Aber.
Was kostet der Autónomo-Status?
Das ist die Frage, die am häufigsten kommt — und die viele überrascht. In Spanien zahlen Selbstständige monatliche Sozialversicherungsbeiträge (cuota de autónomos), unabhängig davon, wie viel sie in dem Monat verdient haben. Bis 2023 galt ein fester Mindestbeitrag von rund 300 Euro pro Monat, der unabhängig vom Einkommen fällig war.
Seit 2023 gilt ein neues System: Die Beiträge sind einkommensabhängig gestaffelt — wer wenig verdient, zahlt weniger; wer viel verdient, zahlt mehr. Das klingt gerechter, ist in der Praxis aber komplexer, weil man das voraussichtliche Jahreseinkommen schätzen und am Ende des Jahres mit dem tatsächlichen Einkommen abgleichen muss. Korrekturen und Nachzahlungen sind möglich.
Für Neueinsteiger gibt es eine Vergünstigung: In den ersten zwölf Monaten zahlen neue Autónomos einen reduzierten Beitrag — aktuell pauschal 80 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen. Das ist die sogenannte cuota reducida oder „tarifa plana“. Sie ist zeitlich begrenzt und an Bedingungen geknüpft, aber ein echter Einstiegsvorteil.
Autónomo vs. weiter in Deutschland angemeldet: Was ist möglich?
Das ist die graue Zone, in der viele leben — teils unwissentlich, teils bewusst. Wer steuerlich in Deutschland bleibt, kann theoretisch als deutsches Einzelunternehmen weiterarbeiten, auch wenn er körperlich auf Mallorca sitzt. Solange der steuerliche Wohnsitz in Deutschland ist, ist das steuerrechtlich korrekt.
Sobald der steuerliche Wohnsitz nach Spanien wechselt — also spätestens nach 183 Tagen oder wenn Spanien zum Lebensmittelpunkt wird — muss die Erwerbstätigkeit in Spanien angemeldet werden. Wer das nicht tut, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich, der bei Kontrollen oder Krankenversicherungsfragen zum Problem wird.
Was bekommt man für die Autónomo-Beiträge?
Der Autónomo-Beitrag deckt Krankenversicherung und Rentenansprüche in Spanien ab — ähnlich wie in Deutschland die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Das bedeutet: Wer als Autónomo angemeldet ist, hat Zugang zum spanischen Gesundheitssystem und erwirbt Rentenansprüche in Spanien.
Was das mit deutschen Rentenansprüchen macht und wie die beiden Systeme zusammenspielen, ist eine Frage für einen Steuerberater, der beide Seiten kennt. Hier gibt es EU-Regelungen zur Koordinierung von Sozialversicherungssystemen — aber die Feinheiten sind individuell.
Steuern als Autónomo auf Mallorca
Als Autónomo in Spanien zahlt man Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF) und — je nach Tätigkeit — Mehrwertsteuer (IVA). Vierteljährlich werden Vorauszahlungen an die Agencia Tributaria geleistet, am Jahresende folgt die Steuererklärung. Ein Gestor, der das übernimmt, ist keine Luxus — er ist praktisch unverzichtbar.
Was viele nicht wissen: Die Balearen haben im spanischen Vergleich höhere Einkommensteuersätze in den oberen Progressionsstufen. Wer viel verdient, zahlt auf Mallorca mehr als etwa in Madrid. Das ist ein Faktor, der in die Gesamtplanung gehört.
Sie sind Freelancer oder Selbstständiger und planen, Ihren Wohnsitz nach Mallorca zu verlegen? Schreiben Sie uns — wir können sich mit Gestores und Steuerberatern verbinden, die genau diese Situation kennen und täglich begleiten.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.