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Was passiert, wenn der Verkäufer nach den Arras zurücktritt?

Was passiert, wenn der Verkäufer nach den Arras zurücktritt?

Wenn der Verkäufer nach der Unterzeichnung des Arras-Vertrags zurücktritt, hast du in Spanien ein klares Recht: Du bekommst deine Anzahlung doppelt zurück. Das ist keine Kulanz, sondern gesetzlich geregelt — im spanischen Zivilrecht ist diese Konsequenz bei den sogenannten Arras penitenciales (Artikel 1454 des Código Civil) fest verankert. Kurz gesagt: Wer als Käufer zurücktritt, verliert die Anzahlung. Wer als Verkäufer zurücktritt, zahlt das Doppelte.

Das klingt fair — und meistens ist es das auch. Aber in der Praxis gibt es genug Situationen, in denen die Sache komplizierter wird, als ein einzelner Satz im Gesetz suggeriert.

Was genau sind Arras penitenciales — und gibt es andere Arten?

Nicht jeder Arras-Vertrag ist automatisch ein Arras penitenciales. Im spanischen Recht gibt es drei Arten:

Die Arras penitenciales sind die häufigste Form beim Immobilienkauf zwischen Privaten. Sie geben beiden Seiten das Recht, zurückzutreten — allerdings gegen einen finanziellen Preis. Der Käufer verliert die Anzahlung, der Verkäufer zahlt das Doppelte.

Die Arras confirmatorias sind weniger bekannt, aber wichtig: Hier ist kein einseitiger Rücktritt vorgesehen. Tritt eine Seite zurück, kann die andere auf Vertragserfüllung bestehen oder Schadensersatz verlangen — das ist deutlich komplizierter und kann zu einem langen Rechtsstreit führen.

Die Arras penales liegen irgendwo dazwischen und sind in der Praxis selten.

Was das bedeutet: Bevor du einen Arras-Vertrag unterschreibst, muss dein Anwalt prüfen, welche Art vertraglich vereinbart wurde. Ein schlecht formulierter Vertrag ohne klare Bezeichnung kann im Streitfall zu unerwarteten Konsequenzen führen.

Wie hoch ist die Arras-Anzahlung üblicherweise?

In der Praxis bewegen sich die Arras-Zahlungen im Südosten Mallorcas typischerweise bei rund 10 % des Kaufpreises — manchmal etwas weniger bei sehr hochpreisigen Objekten, manchmal auch mehr, wenn der Verkäufer das so verhandelt. Bei einer Finca im Bereich von 1,7 Millionen Euro aufwärts reden wir also schnell von 170.000 € oder mehr.

Das ist der Betrag, den der Verkäufer im Rücktrittsfall doppelt zurückzahlen müsste — also 340.000 €. In der Theorie eine starke Absicherung. In der Praxis stellt sich manchmal die Frage: Hat der Verkäufer dieses Geld überhaupt verfügbar?

Was tun, wenn der Verkäufer zurücktritt und das Doppelte nicht zahlt?

Hier beginnt die unangenehme Realität. Die gesetzliche Regelung ist klar — aber sie setzt sich nicht von selbst durch. Wenn ein Verkäufer den Rücktritt ankündigt und die doppelte Rückzahlung verweigert, bleibt dir formell der Klageweg. Das ist in Spanien grundsätzlich möglich, aber zeitaufwendig und kostspielig.

Aus unserer Erfahrung im Südosten: In den allermeisten Fällen, in denen Verkäufer nach Arras zurückgetreten sind, hat es eine außergerichtliche Einigung gegeben — weil der Druck durch einen guten Anwalt vor Ort meist ausreicht. Spanische Verkäufer wissen sehr genau, was sie rechtlich schulden.

Was das für dich bedeutet: Der Anwalt ist nicht optional. Er prüft nicht nur den Vertrag vor der Unterschrift, er ist dein erster Ansprechpartner, wenn etwas schiefläuft.

Gibt es Fälle, in denen der Rücktritt berechtigt ist und du trotzdem leer ausgehst?

Ja — wenn der Arras-Vertrag Klauseln enthält, die bestimmte Bedingungen definieren. Klassisches Beispiel: Eine Finanzierungsklausel (condición suspensiva), die besagt, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn keine Hypothek bewilligt wird. In diesem Fall kann der Verkäufer unter Umständen zurücktreten, ohne das Doppelte zu zahlen — weil die Bedingung nie eingetreten ist.

Solche Klauseln sind legitim und manchmal sinnvoll. Aber sie müssen präzise formuliert sein. Ein vager Satz im Vertrag kann teuer werden.

Der Tipp aus der Praxis

Was die Portale nicht zeigen: Im Südosten Mallorcas arbeiten wir seit Jahren mit denselben Anwälten zusammen, die solche Arras-Verträge regelmäßig prüfen und verhandeln. Ein guter Vertrag kostet dich einige Hundert Euro in Anwaltsgebühren — und kann dir im Ernstfall sechsstellige Summen sichern. Das Verhältnis spricht für sich.

Hast du Fragen zum Kaufprozess auf Mallorca oder möchtest du wissen, wie ein Arras-Vertrag konkret aussieht? Schreib uns — wir sitzen mitten in Ses Salines und begleiten unsere Kunden durch jeden Schritt.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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