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Erbschaftssteuer auf den Balearen: Was deutsche Familien wirklich zahlen

Erbschaftssteuer auf den Balearen: Was deutsche Familien wirklich zahlen

Die Erbschaftssteuer auf den Balearen ist für nahe Angehörige — Ehepartner, Kinder, Eltern — in den letzten Jahren so stark reduziert worden, dass sie für die meisten deutschen Familien faktisch kein finanzielles Hindernis mehr darstellt. Das ist eine der besten Nachrichten für Käufer einer Mallorca-Immobilie und gleichzeitig eine, die in Deutschland kaum bekannt ist. Viele potenzielle Käufer fürchten sich vor «horrenden spanischen Erbschaftssteuern» und sind überrascht, wenn sie hören, wie die Realität auf den Balearen tatsächlich aussieht.

Mal ehrlich: Vor zwanzig Jahren war die Lage anders. Da konnten Erben tatsächlich erhebliche Beträge an die spanische Verwaltung abdrücken, nur um eine geerbte Immobilie auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Heute ist das in der Regel kein Killer mehr — vorausgesetzt, der Erbe gehört zur richtigen Verwandtschaftskategorie.

Wie funktioniert die spanische Erbschaftssteuer überhaupt?

Die spanische Erbschaftssteuer — der Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones — ist eine progressive Steuer, die vom Erben (nicht vom Erblasser) gezahlt wird. Sie wird auf den Wert der geerbten Vermögenswerte berechnet. Die Steuersätze sind progressiv: je höher der Erbteil, desto höher der Steuersatz. Außerdem gibt es Freibeträge je nach Verwandtschaftsverhältnis.

Wichtig zu verstehen: Die Erbschaftssteuer ist in Spanien Sache der autonomen Gemeinschaften, nicht des Zentralstaats. Das heißt: Jede Region kann eigene Bonifikationen, Freibeträge und Reduktionen festlegen. Die Balearen haben in den letzten Jahren von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch gemacht.

Die Verwandtschaftsgruppen

Das spanische System teilt Erben in vier Gruppen ein:

Gruppe I: Nachkommen unter 21 Jahren. Diese Gruppe genießt traditionell die höchsten Freibeträge.

Gruppe II: Nachkommen ab 21 Jahren, Ehepartner, Eltern. Für diese zentrale Gruppe — also die typischen Erben einer Familienimmobilie — sind die Bonifikationen auf den Balearen besonders weitreichend.

Gruppe III: Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen. Hier gibt es geringere Vergünstigungen.

Gruppe IV: Entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte. Hier wird es teuer — die Steuerlast kann erheblich sein.

Was bedeutet das konkret für Eltern und Kinder?

Für die typische Konstellation — Eltern vererben an Kinder oder umgekehrt, oder Ehepartner aneinander — gilt auf den Balearen eine sehr niedrige effektive Steuerlast. Konkret bedeutet das: Ein Kind, das eine Mallorca-Immobilie von seinen Eltern erbt, zahlt in den meisten Fällen nur einen Bruchteil dessen, was vor zehn oder fünfzehn Jahren angefallen wäre. Ein Ehepartner ähnlich.

Die genauen Beträge hängen vom Wert der Immobilie und vom konkreten Erbteil ab. Aber die Grundbotschaft ist: Für nahe Angehörige ist die Erbschaftssteuer auf den Balearen heute selten der Grund, warum jemand eine geerbte Immobilie verkaufen muss. Sie ist meistens überschaubar.

Wie sieht es bei entfernteren Verwandten aus?

Hier sieht das Bild anders aus. Wer keine direkten Nachkommen hat und beispielsweise an Geschwister oder Nichten und Neffen vererben möchte, muss mit deutlich höheren Steuersätzen rechnen. Wer an Personen vererben möchte, die gar nicht verwandt sind — etwa einen langjährigen Lebenspartner ohne Trauschein — kommt in die teuerste Steuergruppe.

Aus 20 Jahren Erfahrung im Südosten wissen wir: Diese Konstellationen sind häufiger, als man denkt. Pärchen, die nicht verheiratet sind, kinderlose Eigentümer, die an entfernte Verwandte vererben wollen — alle diese Fälle sollten ihr Testament besonders sorgfältig planen. Hier kann ein gut durchdachter Plan, oft in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, einen erheblichen Unterschied machen.

Was ist mit Nicht-Residenten?

Lange Zeit war es so, dass Nicht-Residenten die regionalen Vergünstigungen der Balearen nicht voll nutzen konnten. Sie wurden steuerlich schlechter gestellt als Residenten. Das hat der Europäische Gerichtshof gekippt: Heute haben Nicht-Residenten aus EU-Ländern grundsätzlich Anspruch auf die gleichen regionalen Bonifikationen wie Residenten. Das ist ein zentraler Punkt für deutsche Familien — er bedeutet, dass die günstigen balearischen Regelungen auch für sie gelten.

Wann muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Die Frist ist sechs Monate ab dem Todestag, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere sechs Monate. Innerhalb dieser Frist müssen die Erben die Erklärung einreichen und die Steuer zahlen. Erst danach kann die Immobilie offiziell auf ihren Namen umgeschrieben werden.

Das ist ein wichtiger Punkt: Bis die Steuer gezahlt ist, kann die Immobilie nicht verkauft werden. Wer also eine geerbte Immobilie schnell veräußern möchte, muss zuerst die Erbschaftssteuer regeln. Das setzt voraus, dass die Erben die nötige Liquidität haben — entweder aus eigenen Mitteln oder über einen Kredit. Wer das nicht einkalkuliert, gerät in Stress.

Was du heute schon planen solltest

Wer eine Mallorca-Immobilie besitzt oder kauft, sollte einmal mit einem Steuerberater die Erbschaftssituation durchspielen. Es geht nicht darum, jeden Cent zu optimieren, sondern darum, böse Überraschungen für die Familie auszuschließen. Bei nahen Angehörigen ist die Lage entspannt. Bei entfernteren Erben oder bei Patchwork-Konstellationen lohnt sich eine gezielte Planung.

Möchtest du die Erbschaftssituation für deine Mallorca-Immobilie durchgehen?

Wir vermitteln gerne den Kontakt zu Steuerberatern im Südosten Mallorcas, die genau diese Fragen für deutsche Familien betreuen — pragmatisch, klar und ohne unnötige Komplikationen. Schreib uns.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.

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