Ein deutsches Testament gilt grundsätzlich auch in Spanien — aber in der Praxis macht ein zusätzliches spanisches Testament für deine Mallorca-Immobilie das Leben deiner Erben um Welten einfacher. Es ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber es ist eines der besten Geschenke, das du deiner Familie machen kannst. Wer das versäumt, hinterlässt seinen Erben nicht nur Trauer, sondern auch monatelange bürokratische Albträume zwischen zwei Rechtssystemen.
Mal ehrlich: Niemand denkt gerne an den eigenen Tod, vor allem nicht beim Kauf einer Mallorca-Immobilie. Aber genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, weil du ohnehin schon mit Notaren und Anwälten zu tun hast.
Warum reicht ein deutsches Testament nicht?
Das deutsche Testament ist in Spanien rechtlich anerkannt — über die EU-Erbrechtsverordnung. Theoretisch können deine Erben damit zum spanischen Notar gehen und die Erbschaft regeln. Praktisch bedeutet das aber Folgendes: Das deutsche Testament muss übersetzt werden (beglaubigt, durch einen vereidigten Übersetzer). Es muss apostilliert werden. Es muss vom deutschen Nachlassgericht eine Kopie mit Erbschein angefordert werden. Und der spanische Notar braucht zusätzliche Dokumente, die das deutsche System gar nicht standardmäßig produziert.
Das alles dauert oft Monate. In dieser Zeit ist die Immobilie blockiert: Sie kann nicht verkauft, nicht offiziell genutzt, nicht umgeschrieben werden. Die laufenden Kosten — IBI, Versicherung, eventuell Hypothek — laufen weiter, ohne dass jemand klar dafür zuständig ist.
Was bringt ein spanisches Testament?
Ein spanisches Testament, das speziell für deine spanischen Vermögenswerte (also typischerweise nur die Mallorca-Immobilie) erstellt wurde, ist für den spanischen Notar das einfachste und schnellste Dokument, mit dem er arbeiten kann. Es ist auf Spanisch verfasst, es entspricht den spanischen Formvorschriften, es ist im spanischen Zentralregister für letzte Willenserklärungen — dem Registro General de Actos de Última Voluntad — registriert. Damit findet der Notar es automatisch, sobald die Sterbeurkunde vorliegt.
Das beschleunigt den Prozess erheblich. Statt Monaten reden wir oft von Wochen, bis die Erben Zugriff auf die Immobilie haben.
Wie wird ein spanisches Testament erstellt?
Die Erstellung ist überraschend unkompliziert. Du gehst zu einem spanischen Notar, in der Regel begleitet von einem Anwalt, der das Testament für dich vorbereitet. Du erklärst, wer welche Vermögenswerte erben soll. Der Notar protokolliert das, du unterschreibst, fertig. Die Kosten sind moderat — wir reden bei einem einfachen Testament für eine einzelne Immobilie in der Regel von einigen hundert Euro.
Wichtig ist der Inhalt: Das spanische Testament sollte ausdrücklich nur die spanischen Vermögenswerte regeln und das deutsche Testament für alle anderen Vermögenswerte unberührt lassen. Das verhindert Konflikte zwischen den beiden Dokumenten.
Welches Erbrecht gilt überhaupt?
Hier kommt der Punkt, den die EU-Erbrechtsverordnung geregelt hat. Seit 2015 gilt für Erbschaften in der EU grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer als Deutscher in Deutschland gewohnt hat, fällt unter deutsches Erbrecht — auch für seine Mallorca-Immobilie. Wer dauerhaft auf Mallorca gewohnt hat, fällt unter spanisches Erbrecht.
Wichtig: Die Verordnung erlaubt es dir, im Testament ausdrücklich zu bestimmen, dass das Recht deines Heimatlandes gelten soll. Diese sogenannte Rechtswahl ist eine der wichtigsten Klauseln in jedem Testament eines deutschen Eigentümers in Spanien — sie schafft Klarheit und vermeidet rechtliche Unsicherheiten zwischen den beiden Systemen.
Die Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Erbrecht sind nicht trivial. Pflichtteilsregelungen, Quoten für Kinder und Ehepartner, Behandlung von Schenkungen zu Lebzeiten — alles unterscheidet sich. Wer sich für die deutsche Rechtswahl entscheidet, hält die Familienverhältnisse einfach und vorhersehbar.
Was ist mit der Erbschaftssteuer?
Hier gibt es eine zentrale Klarstellung: Das anwendbare Erbrecht und die Erbschaftssteuer sind zwei völlig getrennte Themen. Auch wenn deutsches Erbrecht gilt, fällt die spanische Erbschaftssteuer auf die Mallorca-Immobilie an — weil sie in Spanien liegt. Das eine hat mit dem anderen rechtlich nichts zu tun.
Auf den Balearen sind die Erbschaftssteuern für nahe Angehörige in den letzten Jahren deutlich reduziert worden — Ehepartner, Kinder und Eltern profitieren von erheblichen Bonifikationen, die die effektive Steuerlast oft sehr niedrig halten. Für entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte sieht es anders aus, aber das ist ein eigenes Thema.
Was du heute schon tun kannst
Wenn du eine Mallorca-Immobilie kaufst oder bereits besitzt, ist mein Rat aus 20 Jahren Erfahrung im Südosten: Mach es gleich. Vereinbare einen Termin mit einem Anwalt im Südosten, der das spanische Testament für dich aufsetzt. Geh mit dem Entwurf zu einem spanischen Notar in Santanyí, Campos oder Palma. Unterschreibe. Und dann vergiss es — bis es eines Tages, hoffentlich in vielen Jahren, deine Familie entlastet.
Brauchst du Hilfe bei der Erstellung deines spanischen Testaments?
Wir vermitteln gerne den Kontakt zu Anwälten und Notaren im Südosten Mallorcas, die routinemäßig Testamente für deutsche Eigentümer aufsetzen. Schreib uns — und erspar deinen Erben später Wochen oder Monate Bürokratie.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachleute im Südosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.