{"id":63966,"date":"2026-06-07T13:00:00","date_gmt":"2026-06-07T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/?p=63966"},"modified":"2026-06-21T13:21:05","modified_gmt":"2026-06-21T11:21:05","slug":"guterstand-und-immobilienkauf-was-deutsche-ehepaare-auf-mallorca-wissen-mussen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/de\/guterstand-und-immobilienkauf-was-deutsche-ehepaare-auf-mallorca-wissen-mussen\/","title":{"rendered":"G\u00fcterstand und Immobilienkauf: Was deutsche Ehepaare auf Mallorca wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Wenn zwei Deutsche gemeinsam eine Finca auf Mallorca kaufen, stellt sich eine Frage, die die meisten nicht gestellt haben: Unter welchem G\u00fcterstand sind wir verheiratet \u2014 und was bedeutet das f\u00fcr den Kauf in Spanien? Die Antwort h\u00e4ngt davon ab, wann und wo die Ehe geschlossen wurde. Und sie kann erhebliche Konsequenzen haben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist der eheliche G\u00fcterstand?<\/h2>\n\n\n\n<p>In Deutschland gilt f\u00fcr Ehepaare ohne Ehevertrag der gesetzliche G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigent\u00fcmer seines Verm\u00f6gens, aber am Ende der Ehe (durch Tod oder Scheidung) wird der Zugewinn w\u00e4hrend der Ehe ausgeglichen. Das ist kein Miteigentum, sondern ein Ausgleichsanspruch.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer hingegen einen Ehevertrag mit G\u00fctertrennung hat, beh\u00e4lt jedes Verm\u00f6gen vollst\u00e4ndig eigenst\u00e4ndig \u2014 ohne Ausgleichsanspruch bei Ehe-Ende. Und wer G\u00fctergemeinschaft vereinbart hat, teilt das gesamte Verm\u00f6gen als Ganzes.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt f\u00fcr den Kauf in Spanien?<\/h2>\n\n\n\n<p>Spanien und Deutschland haben unterschiedliche G\u00fcterstandsrechte. Wenn ein deutsches Ehepaar eine Immobilie in Spanien kauft, wird in der Escritura vermerkt, unter welchem G\u00fcterstand der Kauf erfolgt. Das ist nicht nur eine Formalit\u00e4t \u2014 es hat Konsequenzen f\u00fcr die Rechtssituation der Immobilie bei einer sp\u00e4teren Scheidung, beim Tod eines Partners, oder beim Verkauf.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dem 29. Januar 2019 gilt in der EU die G\u00fcterrechtsverordnung (EU 2016\/1103), die regelt, welches nationale Recht auf das Verm\u00f6gen eines Ehepaares angewendet wird. F\u00fcr Paare, die nach diesem Datum geheiratet haben, gilt in der Regel das Recht des ersten gemeinsamen Wohnsitzes nach der Eheschlie\u00dfung. F\u00fcr Paare, die vorher geheiratet haben, gelten \u00dcbergangsregeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet in der Praxis: Der spanische Notar muss wissen, welchem Recht der G\u00fcterstand unterliegt, um die Escritura korrekt zu formulieren. Ein Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt, ist hier unverzichtbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bei G\u00fctertrennung gilt<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer in Deutschland G\u00fctertrennung vereinbart hat und als Paar kauft, kauft in der Regel als je h\u00e4lftige Miteigent\u00fcmer \u2014 jeder mit eigenem Anteil im Grundbuch. Das ist die sauberste L\u00f6sung und vermeidet sp\u00e4tere Unklarheiten. Bei einem Todesfall oder einer Trennung ist die Situation klar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bei Zugewinngemeinschaft gilt<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der deutschen Zugewinngemeinschaft ist die Lage etwas komplizierter \u2014 denn Spanien kennt diesen G\u00fcterstand so nicht. Der Notar muss verstehen, dass es sich um ein System handelt, bei dem kein gemeinsames Eigentum besteht, sondern ein zuk\u00fcnftiger Ausgleichsanspruch. Wer das nicht klar kommuniziert, riskiert eine fehlerhafte Eintragung im Grundbuch.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was beim Kauf zu tun ist<\/h2>\n\n\n\n<p>Vor dem Notartermin: den Anwalt informieren, unter welchem G\u00fcterstand die Ehe besteht, und ob es einen Ehevertrag gibt. Der Anwalt stellt sicher, dass die Escritura das korrekt widerspiegelt. Das ist keine Kleinigkeit \u2014 es ist die Grundlage daf\u00fcr, dass die Immobiliensituation bei allen denkbaren zuk\u00fcnftigen Szenarien rechtlich klar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Du kaufst gemeinsam mit deinem Partner und bist unsicher, wie euer G\u00fcterstand den Kauf beeinflusst? Schreib uns \u2014 wir k\u00f6nnen dich mit Anw\u00e4lten verbinden, die beide Rechtssysteme kennen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschlie\u00dflich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Aktualit\u00e4t der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen k\u00f6nnen sich jederzeit \u00e4ndern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verf\u00fcgt \u00fcber ein Netzwerk erfahrener Fachleute im S\u00fcdosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn zwei Deutsche gemeinsam eine Finca auf Mallorca kaufen, stellt sich eine Frage, die die meisten nicht gestellt haben: Unter welchem G\u00fcterstand sind wir verheiratet \u2014 und was bedeutet das f\u00fcr den Kauf in Spanien? Die Antwort h\u00e4ngt davon ab, wann und wo die Ehe geschlossen wurde. Und sie kann erhebliche Konsequenzen haben. 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