{"id":63948,"date":"2026-06-01T13:00:00","date_gmt":"2026-06-01T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/?p=63948"},"modified":"2026-06-21T13:20:28","modified_gmt":"2026-06-21T11:20:28","slug":"3-prozent-einbehalt-beim-verkauf-auf-mallorca-was-nicht-residenten-wissen-mussen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/de\/3-prozent-einbehalt-beim-verkauf-auf-mallorca-was-nicht-residenten-wissen-mussen\/","title":{"rendered":"3-Prozent-Einbehalt beim Verkauf auf Mallorca: Was Nicht-Residenten wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Beim Verkauf einer spanischen Immobilie durch einen Nicht-Residenten passiert beim Notartermin etwas, das viele \u00fcberrascht: Der K\u00e4ufer beh\u00e4lt 3 % des Kaufpreises ein und \u00fcberweist diesen Betrag direkt an die spanische Steuerbeh\u00f6rde. Nicht der Verk\u00e4ufer, sondern der K\u00e4ufer ist hier in der Pflicht. Und der Verk\u00e4ufer erh\u00e4lt zun\u00e4chst 3 % weniger, als vereinbart.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das klingt ungew\u00f6hnlich \u2014 und ist es auch, aus deutscher Perspektive. Aber es hat einen klaren Grund: Der spanische Staat will sicherstellen, dass Nicht-Residenten, die Gewinne in Spanien machen und dann das Land verlassen, tats\u00e4chlich Steuer zahlen. Der 3-Prozent-Einbehalt ist eine Sicherheitsleistung, keine endg\u00fcltige Steuer.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie funktioniert das genau?<\/h2>\n\n\n\n<p>Am Tag des Notartermins \u00fcberweist der K\u00e4ufer 3 % des vereinbarten Kaufpreises an die Agencia Tributaria \u2014 und zwar innerhalb einer gesetzlichen Frist nach dem Verkauf. Der Verk\u00e4ufer erh\u00e4lt entsprechend nur 97 % des Kaufpreises direkt ausgezahlt. Der zur\u00fcckgehaltene Betrag dient als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Verkauf muss der Nicht-Resident-Verk\u00e4ufer seine tats\u00e4chliche Steuer berechnen und erkl\u00e4ren. Wenn die tats\u00e4chliche Steuerlast auf den Gewinn niedriger ist als die einbehaltenen 3 % (oder wenn gar kein Gewinn erzielt wurde), hat der Verk\u00e4ufer Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Differenzbetrags.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet das in der Praxis?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei einem Verkauf f\u00fcr 2 Millionen Euro werden 60.000 Euro direkt einbehalten. Diese 60.000 Euro liegen bei der Steuerbeh\u00f6rde, bis der Verk\u00e4ufer seine Steuererkl\u00e4rung eingereicht und der Staat den Erstattungsanspruch bearbeitet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie lange das dauert: Die Bearbeitungszeit der Agencia Tributaria variiert erheblich. In der Praxis berichten Steuerkanzleien von Wartezeiten zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren f\u00fcr die R\u00fcckerstattung. Das ist f\u00fcr den Verk\u00e4ufer relevant, weil er de facto gebundenes Kapital hat, das er nicht sofort reinvestieren kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer ist Nicht-Resident im steuerlichen Sinn?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die 3-Prozent-Regel gilt: Wer zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerlich kein Resident in Spanien ist \u2014 also seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien hat \u2014 ist Nicht-Resident und unterliegt dem Einbehalt. Das ist f\u00fcr die meisten deutschen K\u00e4ufer, die ihre Finca als Zweitwohnsitz nutzen und steuerlich in Deutschland ans\u00e4ssig bleiben, der Normalfall.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kann der Einbehalt vermieden werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich nein \u2014 der Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Was optimiert werden kann, ist die anschlie\u00dfende Steuerberechnung, um die R\u00fcckerstattung so schnell und vollst\u00e4ndig wie m\u00f6glich zu erhalten. Das erfordert eine sorgf\u00e4ltige Dokumentation aller abzugsf\u00e4higen Kosten und eine zeitnahe Einreichung der Steuererkl\u00e4rung nach dem Verkauf.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer plant, auf Mallorca zu verkaufen, sollte die 3-Prozent-Einbehalt in seiner Liquidit\u00e4tsplanung von Anfang an ber\u00fccksichtigen \u2014 nicht als endg\u00fcltige Steuer, sondern als tempor\u00e4r gebundenes Kapital.<\/p>\n\n\n\n<p>Du planst einen Verkauf und willst wissen, wie die Steuererkl\u00e4rung nach dem Einbehalt l\u00e4uft? Schreib uns \u2014 wir verbinden dich mit Steuerberatern, die diese Situation regelm\u00e4\u00dfig begleiten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschlie\u00dflich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Aktualit\u00e4t der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen k\u00f6nnen sich jederzeit \u00e4ndern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verf\u00fcgt \u00fcber ein Netzwerk erfahrener Fachleute im S\u00fcdosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Verkauf einer spanischen Immobilie durch einen Nicht-Residenten passiert beim Notartermin etwas, das viele \u00fcberrascht: Der K\u00e4ufer beh\u00e4lt 3 % des Kaufpreises ein und \u00fcberweist diesen Betrag direkt an die spanische Steuerbeh\u00f6rde. Nicht der Verk\u00e4ufer, sondern der K\u00e4ufer ist hier in der Pflicht. Und der Verk\u00e4ufer erh\u00e4lt zun\u00e4chst 3 % weniger, als vereinbart. 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