{"id":63687,"date":"2026-04-26T13:00:00","date_gmt":"2026-04-26T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/?p=63687"},"modified":"2026-04-06T18:10:34","modified_gmt":"2026-04-06T16:10:34","slug":"steuern-auf-mallorca-die-komplette-checkliste-fur-deutsche-immobilienkaufer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/de\/steuern-auf-mallorca-die-komplette-checkliste-fur-deutsche-immobilienkaufer\/","title":{"rendered":"Steuern auf Mallorca: Die komplette Checkliste f\u00fcr deutsche Immobilienk\u00e4ufer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Beim Kauf, im Besitz und beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca fallen verschiedene Steuern an. Hier ist die \u00dcbersicht \u2014 nicht als Steuerberatung, sondern als Orientierung, damit Sie wissen, welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>Deutsche K\u00e4ufer f\u00fchlen sich oft \u00fcberw\u00e4ltigt von der Anzahl der Steuern in Spanien. Das liegt weniger daran, dass es mehr Steuern gibt als in Deutschland, sondern daran, dass sie anders strukturiert und weniger automatisiert sind. In Deutschland wird vieles vom Finanzamt berechnet und eingezogen. In Spanien m\u00fcssen Sie aktiv erkl\u00e4ren und zahlen \u2014 oder Ihr Gestor tut es f\u00fcr Sie.<\/p>\n<h2>Steuern beim Kauf<\/h2>\n<p><strong>ITP (Grunderwerbsteuer):<\/strong> Bei Bestandsimmobilien. Progressiv gestaffelt auf den Balearen. Einmalig, f\u00e4llig innerhalb von 30 Werktagen nach Notarunterschrift. Dazu kommen Notarkosten und Registergeb\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>IVA + AJD:<\/strong> Bei Neubauten statt ITP. IVA (Mehrwertsteuer) plus AJD (Stempelsteuer). In der Praxis betrifft das im S\u00fcdosten nur wenige K\u00e4ufer, da es kaum Neubau gibt.<\/p>\n<p><strong>3%-Einbehaltung:<\/strong> Wenn der Verk\u00e4ufer Nicht-Resident ist. Der K\u00e4ufer beh\u00e4lt drei Prozent des Kaufpreises ein und f\u00fchrt sie an das Finanzamt ab. Keine zus\u00e4tzliche Steuer f\u00fcr den K\u00e4ufer, aber Sie m\u00fcssen es wissen und abwickeln.<\/p>\n<h2>J\u00e4hrliche Steuern im Besitz<\/h2>\n<p><strong>IBI (Grundsteuer):<\/strong> J\u00e4hrlich an die Gemeinde. Basiert auf dem Katasterwert. Zahlbar per Lastschrift oder \u00fcber den Gestor. In Ses Salines, Santany\u00ed und Campos variiert die H\u00f6he je nach Gemeinde und Katasterwert \u2014 Ihr Gestor kann Ihnen vor dem Kauf eine Sch\u00e4tzung geben.<\/p>\n<p><strong>Basura (M\u00fcllgeb\u00fchr):<\/strong> J\u00e4hrliche Gemeindegeb\u00fchr, kommt oft auf einem separaten Bescheid. Ebenfalls per Lastschrift empfohlen \u2014 sonst geht der Brief an Ihre spanische Adresse, und wenn Sie in Deutschland sind, verpasen Sie die Frist.<\/p>\n<p><strong>IRNR \/ Modelo 210 (Nicht-Residentensteuer):<\/strong> J\u00e4hrlich an das staatliche Finanzamt. Auch bei Eigennutzung ohne Vermietung f\u00e4llig (Renta Imputada). Erkl\u00e4rung \u00fcber den Gestor. Viele deutsche Eigent\u00fcmer wissen nicht, dass sie diese Steuer zahlen m\u00fcssen \u2014 und werden erst nach Jahren vom Finanzamt kontaktiert, dann mit Zuschl\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>Verm\u00f6genssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio):<\/strong> J\u00e4hrlich, nur wenn Ihr spanisches Nettoverm\u00f6gen \u00fcber dem Freibetrag liegt. Progressiv gestaffelt.<\/p>\n<h2>Steuern beim Verkauf<\/h2>\n<p><strong>Kapitalertragssteuer (Ganancia Patrimonial):<\/strong> Auf den Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Abz\u00fcglich nachgewiesener Kauf- und Renovierungskosten. Deshalb: Alle Rechnungen aufheben. Jede Rechnung f\u00fcr Renovierung, Architektenhonorar oder Notarkosten reduziert im Verkaufsfall Ihre Steuerlast.<\/p>\n<p><strong>Plusval\u00eda Municipal:<\/strong> Kommunale Steuer auf die Bodenwert-Steigerung. In der Regel vom Verk\u00e4ufer getragen.<\/p>\n<h2>Was Sie in Deutschland melden m\u00fcssen<\/h2>\n<p>Auch wenn Sie in Spanien Steuern zahlen, m\u00fcssen Sie Ihrem deutschen Finanzamt melden, dass Sie eine Immobilie im Ausland besitzt. Die in Spanien gezahlten Steuern werden im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Spanien angerechnet oder freigestellt \u2014 aber die Meldepflicht bleibt. Ihr deutscher Steuerberater muss das in Ihrer Steuererkl\u00e4rung ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Besonders wichtig: Das DBA verhindert, dass Sie auf denselben Gewinn in beiden L\u00e4ndern Steuern zahlen \u2014 aber es befreit Sie nicht davon, in beiden L\u00e4ndern zu erkl\u00e4ren. Wer nur in einem Land erkl\u00e4rt, riskiert Nachforderungen im anderen.<\/p>\n<h2>Die h\u00e4ufigsten Fehler deutscher K\u00e4ufer<\/h2>\n<p>Aus unserer Erfahrung die drei Klassiker: Erstens \u2014 das Modelo 210 vergessen. Viele wissen schlicht nicht, dass sie als Nicht-Residenten j\u00e4hrlich eine Steuererkl\u00e4rung in Spanien abgeben m\u00fcssen, auch ohne Mieteinnahmen. Zweitens \u2014 Renovierungsrechnungen nicht aufheben. Wer keine Belege hat, kann beim Verkauf nichts absetzen und zahlt Steuern auf einen h\u00f6heren Gewinn als n\u00f6tig. Drittens \u2014 keinen Gestor beauftragen und versuchen, alles selbst zu machen. Die Beh\u00f6rdenportale sind auf Spanisch, die Fristen unbekannt, und die Konsequenzen bei Vers\u00e4umnis unangenehm.<\/p>\n<h2>Die wichtigste Empfehlung<\/h2>\n<p>Engagiere einen Gestor in Spanien und einen Steuerberater in Deutschland, die miteinander kommunizieren. Die Kosten daf\u00fcr sind \u00fcberschaubar und stehen in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Problemen, die entstehen, wenn Sie Fristen vers\u00e4umen, Erkl\u00e4rungen vergessen oder doppelt zahlen.<\/p>\n<p>Lassen Sie sich nicht von der Liste abschrecken. Ja, es gibt einige Steuern. Aber sie sind berechenbar, planbar und in den meisten F\u00e4llen moderat. Was teuer wird, ist Unwissenheit \u2014 nicht die Steuern selbst.<\/p>\n<p><em>Sie wollen einen Gestor und Steuerberater im S\u00fcdosten, der sich mit deutschen K\u00e4ufern auskennt? Wir haben die Kontakte. Schreiben Sie uns.<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><small>Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschlie\u00dflich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Aktualit\u00e4t der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen k\u00f6nnen sich jederzeit \u00e4ndern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verf\u00fcgt \u00fcber ein Netzwerk erfahrener Fachleute im S\u00fcdosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Kauf, im Besitz und beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca fallen verschiedene Steuern an. Hier ist die \u00dcbersicht \u2014 nicht als Steuerberatung, sondern als Orientierung, damit Sie wissen, welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen m\u00fcssen. Deutsche K\u00e4ufer f\u00fchlen sich oft \u00fcberw\u00e4ltigt von der Anzahl der Steuern in Spanien. 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