{"id":63684,"date":"2026-04-25T13:00:00","date_gmt":"2026-04-25T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/?p=63684"},"modified":"2026-06-21T13:15:54","modified_gmt":"2026-06-21T11:15:54","slug":"immobilie-auf-mallorca-verkaufen-welche-steuern-fallen-auf-den-gewinn-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/villasyfincasmallorca.com\/de\/immobilie-auf-mallorca-verkaufen-welche-steuern-fallen-auf-den-gewinn-an\/","title":{"rendered":"Immobilie auf Mallorca verkaufen: Welche Steuern fallen auf den Gewinn an?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca mit Gewinn verkaufen, zahlen Sie in Spanien Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Als Nicht-Resident der EU liegt der Steuersatz aktuell bei 19 Prozent \u2014 aber die Berechnung ist komplexer, als diese eine Zahl vermuten lassen.<\/strong><\/p>\n<p>Das ist der Moment, in dem sich herausstellt, ob Sie Ihre Rechnungen aufbewahrt haben. Denn der Gewinn, auf den Sie Steuern zahlen, lassen sich durch nachgewiesene Kosten deutlich reduzieren.<\/p>\n<h2>Wie der Gewinn berechnet wird<\/h2>\n<p>Die Grundformel ist einfach: Verkaufspreis minus Kaufpreis gleich Gewinn. Aber in der Praxis kommen Abz\u00fcge dazu, die den steuerpflichtigen Gewinn senken.<\/p>\n<p>Vom Kaufpreis d\u00fcrfen Sie folgende Posten abziehen \u2014 vorausgesetzt, Sie k\u00f6nnen sie mit Rechnungen und Quittungen belegen: die Grunderwerbsteuer (ITP), die Sie beim Kauf gezahlt haben, die Notar- und Grundbuchgeb\u00fchren, die Anwaltskosten und die Kosten f\u00fcr nachweisbare Renovierungen und Verbesserungen. Jede ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung f\u00fcr Bauarbeiten, neue Installationen oder Modernisierungen erh\u00f6ht Ihren \u201eAnschaffungswert&#8220; und reduziert damit den steuerpflichtigen Gewinn.<\/p>\n<p>Vom Verkaufspreis werden die Verkaufskosten abgezogen: Maklerprovision, Notar, eventuelle L\u00f6schung von Hypotheken, Plusval\u00eda Municipal (dazu gleich mehr).<\/p>\n<p>Der Netto-Gewinn \u2014 das, was nach allen Abz\u00fcgen \u00fcbrig bleibt \u2014 wird dann besteuert.<\/p>\n<h2>Die 3-Prozent-Einbehaltung<\/h2>\n<p>Wenn Sie als Nicht-Resident verkaufen, muss der K\u00e4ufer drei Prozent des Kaufpreises einbehalten und direkt an das spanische Finanzamt abf\u00fchren. Das ist kein zus\u00e4tzlicher Steuersatz \u2014 es ist eine Vorauszahlung auf Ihre Kapitalertragssteuer.<\/p>\n<p>Wenn Ihr tats\u00e4chlicher Steuerbetrag niedriger ist als diese drei Prozent \u2014 oder wenn Sie gar keinen Gewinn gemacht haben \u2014 k\u00f6nnen Sie die Differenz vom Finanzamt zur\u00fcckfordern. Aber dieser R\u00fcckforderungsprozess dauert in der Praxis Monate, manchmal \u00fcber ein Jahr. Ihr Gestor wickelt das \u00fcber das Modelo 210 ab.<\/p>\n<h2>Die Plusval\u00eda Municipal<\/h2>\n<p>Zus\u00e4tzlich zur Kapitalertragssteuer f\u00e4llt beim Verkauf die Plusval\u00eda Municipal an \u2014 eine kommunale Steuer auf die Wertsteigerung des Bodens. Diese Steuer wird vom Ayuntamiento der Gemeinde erhoben, in der die Immobilie liegt.<\/p>\n<p>Wer die Plusval\u00eda zahlt \u2014 K\u00e4ufer oder Verk\u00e4ufer \u2014 ist Verhandlungssache, aber in der Regel tr\u00e4gt sie der Verk\u00e4ufer. Die Berechnung basiert auf dem Katasterwert des Bodens und der Haltedauer. Auch hier \u00e4ndern sich die Berechnungsmethoden regelm\u00e4\u00dfig \u2014 Ihr Gestor berechnet den genauen Betrag.<\/p>\n<h2>Gibt es Ausnahmen?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Residenten \u00fcber 65 Jahre, die ihre Hauptwohnung verkaufen, gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung. Als Nicht-Resident greift diese Befreiung in der Regel nicht \u2014 aber das ist ein Punkt, den Sie mit Ihrem Steuerberater im Detail kl\u00e4ren sollten, besonders wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, bevor Sie verkaufen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem: Die in Spanien gezahlte Kapitalertragssteuer wird in Deutschland im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens ber\u00fccksichtigt \u2014 Sie zahlen also nicht doppelt. Aber Sie m\u00fcssen den Verkauf in Ihrer deutschen Steuererkl\u00e4rung angeben.<\/p>\n<h2>Checkliste f\u00fcr den Verkauf<\/h2>\n<p>Habe ich alle Rechnungen f\u00fcr Renovierungen und Verbesserungen aufbewahrt? Wie hoch war mein urspr\u00fcnglicher Kaufpreis plus Nebenkosten? Wie hoch ist die voraussichtliche Kapitalertragssteuer \u2014 und wie viel wird der K\u00e4ufer einbehalten? Wie lange dauert die R\u00fcckforderung der Differenz? Und muss ich den Verkauf auch in Deutschland versteuern?<\/p>\n<p><em>Sie denken \u00fcber einen Verkauf im S\u00fcdosten nach? Sprechen Sie mit uns \u2014 wir kennen den Markt und verbinden Sie mit den richtigen Steuerexperten.<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><small>Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschlie\u00dflich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Aktualit\u00e4t der Angaben. Gesetze, Vorschriften und Marktbedingungen k\u00f6nnen sich jederzeit \u00e4ndern. Wir empfehlen, vor jeder Entscheidung einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten vor Ort zu konsultieren. Villas y Fincas Mallorca verf\u00fcgt \u00fcber ein Netzwerk erfahrener Fachleute im S\u00fcdosten Mallorcas und stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her.<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca mit Gewinn verkaufen, zahlen Sie in Spanien Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Als Nicht-Resident der EU liegt der Steuersatz aktuell bei 19 Prozent \u2014 aber die Berechnung ist komplexer, als diese eine Zahl vermuten lassen. 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